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Schondra
Jochen Henz hat um Entlassung aus Amt gebeten
Aktualisiert hat der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungsbereich des Marktes Schondra.
Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungsbereich des Marktes Schondra hat der Gemeinderat aktualisiert.       -  Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungsbereich des Marktes Schondra hat der Gemeinderat aktualisiert.
Foto: SymbolMonika Skolimowska/dpa | Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungsbereich des Marktes Schondra hat der Gemeinderat aktualisiert.
Oswald Türbl
 |  aktualisiert: 10.04.2025 02:39 Uhr

Wie Schriftführer Lothar Ziegler erläuterte, wurden die Kosten für Zweitschriften geändert und eine Gebührenanpassung bei Zweckentfremdung von Wohnraum vorgenommen.

Der Markt Oberthulba will den Bebauungsplan Freizeitgelände Thulba ändern und gleichzeitig seinen Flächennutzungsplan anpassen. Wie Bürgermeister Bernold Martin (CSU) anmerkte, seien die Belange des Marktes Schondra nicht berührt, so dass das Gremium dem Vorhaben zustimmte. Zustimmung erhielt auch der Tekturantrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Produktions- und Lagerhalle auf dem Grundstück Im Märzgrund 2. Wie der Bürgermeister darlegte, hatten sich bei der Maßnahme während des Baues aus Gründen des Brandschutzes verschiedene Änderungen ergeben, die besonders die Lage von Türen zum Altbau und Fluchttüren betrafen.

Wie Bürgermeister Martin bekanntgab, hat 2. Bürgermeister Jochen Henz mit Schreiben von 24. April um Entlassung aus seinem Amt mit Wirkung vom 30. Juni gebeten. Auf die Frage nach einer Begründung für diesen Rücktritt durch Gemeinderat Dominik Greifensteiner (FWG Schönderling) antwortete Henz, dass er keine Gründe angeben müsse. Der Antrag von Jochen Henz wurde schließlich vom Gremium bei zwei Gegenstimmen angenommen.

Wie Bürgermeister Bernold Martin anschließend mitteilte, bleibt das Gemeinderatsmandat weiterhin bestehen. Die Neuwahl eines 2. Bürgermeisters muss innerhalb von drei Monaten geschehen; sie soll in der nächsten öffentlichen Sitzung stattfinden.

Abschließend gab Bürgermeister Martin bekannt, dass die Bürgerversammlung, gemeinsam für alle Gemeindeteile, am Dienstag, 23.Mai, um 19 Uhr in der Schondratalhalle in Schondra stattfindet.

 
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