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LKR. BAD KISSINGEN
Jetzt ermitteln auch deutsche Staatsanwälte
Siegfried Farkas
 |  aktualisiert: 13.01.2016 11:09 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat ihr Ermittlungsverfahren gegen die frühere Leiterin des Fachpflegezentrums St. Gabriel in Bad Bocklet zwar eingestellt. Doch das bedeutet nicht, dass sich die Justiz nicht mehr für die Frau interessieren würde. Im Gegenteil: Nach der Staatsanwaltschaft in der Schweizer Stadt Zug, haben auch deutsche Ermittlungsbehörden Verfahren gegen die Frau begonnen. Wie in der Schweiz, geht es jeweils darum, dass die gelernte Anästhesieschwester illegal medizinisch tätig geworden sein soll.

Aus der Schweiz hört man das, wie mehrfach berichtet, bereits seit dem Sommer. Im Land der Eidgenossen soll die 2008 dramatisch mit dem Fachpflegezentrum in Bad Bocklet gescheiterte Frau – der Betrieb wurde amtlich eingestellt – über mehrere Jahre hinweg an verschiedenen Orten als falsche Ärztin tätig gewesen sein.

Weil sei für ein Unternehmen, das auch in Konstanz aktiv ist, auf deutschem Boden unberechtigt als Medizinerin tätig geworden sein soll, ermittelt laut Bericht des Südkurier in Konstanz dort ebenfalls die Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft Bremerhaven inzwischen ein Ermittlungsverfahren aufgenommen.

Auf Anfrage hielt sich ein Sprecher der Behörde in Bremerhaven am Dienstag aber mit Bestätigungen sehr zurück. Es gebe Ermittlungen gegen eine Frau, die so heiße wie die frühere Leiterin des Bockleter Fachpflegezentrums. Ob es sich aber um die selbe Person handelt wie in den anderen Fällen, mochte der Sprecher nicht umstandslos bestätigen. Dafür stecke das Bremerhavener Verfahren noch viel zu sehr „in den Kinderschuhen“.

Aus der Schweiz aufs Schiff?

Bei der Sache in Norddeutschland geht es um Vorfälle auf einem Kreuzfahrtschiff. Dort habe sich die Frau als Krankenschwester verdingt, berichtet der Südkurier, nachdem sie ihren vormaligen Wohnort Kreuzlingen auf die Schweizer Ermittlungen hin aufgegeben hatte. Auf dem Kreuzfahrtschiff unter ausländischer Flagge wäre sie weder schweizerischem noch deutschem Recht unterworfen gewesen.

Schwierigkeiten bekam sie dennoch, berichtet der Südkurier weiter. Einmal habe sie behauptet, sie habe einer Mitreisenden nach Herzinfarkt das Leben gerettet. Den Herzinfarkt habe es aber nie gegeben. Ein weiterer Vorwurf besagt, laut Südkurier, sie habe versucht nachzuweisen, dass ein Schiffskoch Gallensteine habe und ihm so die Möglichkeit zur Heimreise verschaffen wollen. Das als Beweis beigebrachte Bild sei jedoch lediglich aus dem Internet heruntergeladen gewesen. Außerdem habe sie größere Mengen Morphin mit an Bord gebracht. Sie sei aber gar nicht zum Umgang damit berechtigt gewesen.

Wegen des Falles wird in der Schweiz nach wie vor über die Einführung eines umfassenden Ärzteregisters diskutiert. So ein Register gibt es dort nach Berichten des Züricher Tages-Anzeigers, der die Vorgänge bekannt gemacht hat, nur für selbstständige Ärzte. Die aus Bayern stammende Anästhesieschwester hatte sich dort aber jeweils nur als angestellte Ärztin in Kliniken und in einer Praxis verdingt.

In der Kritik steht im Zusammenhang mit dem Fall auch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit. Es habe bereits zu einem früheren Zeitpunkt Hinweise auf die illegale Arzttätigkeit der Deutschen gehabt, schrieb der Tages-Anzeiger, diese aber zunächst nicht weitergegeben, weil es nicht für Ärzte zuständig sei, die an Krankenhäusern beschäftigt sind.

Selbst zu den Vorgängen befragen kann man die Frau nicht. Ihr Aufenthaltsort ist nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft Zug hat zwar erklärt, sie habe Kontakt über den Anwalt der Frau. Wer der Anwalt ist, wollten die Schweizer Ermittler dem Südkurier aber nicht verraten.

 
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