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Schönderling
Neues Baugebiet „Am Heiligenhäuschen“ nimmt Gestalt an
Auf dem Gelände sollen 13 Bauplätze entstehen, die durchschnittlich 700 Quadratmeter groß sind. Im Frühjahr 2027 könnte es mit der Bebauung losgehen.
Im Frühjahr 2027 könnte es mit der Bebauung in Schönderling  losgehen.       -  Im Frühjahr 2027 könnte es mit der Bebauung in Schönderling  losgehen.
Foto: Symbolbild: Jan Woitas/dpa | Im Frühjahr 2027 könnte es mit der Bebauung in Schönderling losgehen.
Oswald Türbl
 |  aktualisiert: 26.03.2025 18:26 Uhr

Die Erschließungsplanung für das Baugebiet „Am Heiligenhäuschen“ in Schönderling war das zentrale Thema in der vergangenen Sitzung des Marktgemeinderates . Matthias Kirchner vom gleichnamigen Planungsbüro erläuterte in seiner Präsentation noch einmal die aufwendige Planung, die durch die sehr steile Topografie des Geländes notwendig geworden sei.

Auf dem Gelände sollen 13 Bauplätze entstehen, die durchschnittlich 700 Quadratmeter groß sind. Sie werden durch zwei Straßen jeweils einseitig erschlossen.

Für die Entwässerung wird ein 175 Kubikmeter fassendes Regenrückhaltebecken gebaut. Es wird unterirdisch angelegt, so dass ein zusätzlicher Bauplatz gewonnen werden konnte.

Bebauung ab 2027

Die zu erwartenden Kosten belaufen sich bei Berücksichtigung aktueller Marktpreise voraussichtlich auf 1,75 Millionen Euro. Mit der Erschließung könne im Frühjahr 2026 begonnen werden, so der Planer. Dann könnte es im Frühjahr 2027 mit der Wohnbebauung los gehen.

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die vorgelegte Erschließungsplanung, vorbehaltlich der noch ausstehenden wasserrechtlichen Genehmigung.

Architekt Kirchner trug auch die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Schildeck III vor. Es lagen nur sieben Einwendungen vor, da die meisten Punkte schon in der bereits verabschiedeten Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt worden sind. Zusätzlich gab es nur Einwendungen von einem angrenzenden Landwirt.

Nach Abwägung aller Stellungnahmen wurde der vorliegende Bebauungsplan ohne Änderungen angenommen. Der notwendige Billigungsbeschluss soll nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrags in der nächsten Sitzung erfolgen.

Eine Teilfläche des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweges „Hintere Kleilertsdrift“ liegt im Bereich des Bebauungsplanes Schildeck III. Es handelt sich um 740 Meter des unbefestigten Weges zwischen der Ortsverbindungsstraße Schondra-Schildeck und dem Pendlerparkplatz an der Autobahn. Das Ratsgremium beschloss das Einbeziehungsverfahren für dieses Teilstück, vorbehaltlich eines Widerspruchs innerhalb der nächsten drei Monate.

Böschung und Stützmauer

Einem Tekturantrag für den Neubau einer Ausstellungs-, Verkaufs- und Endmontagehalle und für die Errichtung von Stellplätzen aufgrund einer Standortverschiebung der Halle sowie für die Errichtung einer Böschung und Stützmauer stimmte der Marktgemeinderat nach Einsicht in die beratungsrelevanten Unterlagen zu. Jochen Henz ( FWG Schönderling ) sah in der vom Bauherrn vorgenommen Geländemodellierung und dem sich daraus ergebenden unterschiedlichen Höhenniveau mögliche Probleme für die Gemeinde und verlangte eine Ortsbesichtigung.

Bürgermeister Bernold Martin ( CSU ) informierte das Gremium über die Errichtung einer Leichtbauhalle im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Im Märzgrund 8. Er teilte außerdem mit, dass im Gewerbegebiet Schildeck II derzeit der Gehweg angelegt wird.

 
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