
Die Festsetzung der Bauverpflichtung von zwei auf vier Jahre begründete Bürgermeister Mario Götz mit den enorm gestiegenen Baukosten und den aktuellen Engpässen bei Liefer- und Leistungsaufträgen. Außerdem würde man damit die Frist an die Bauverpflichtung bei Privatverkäufen anpassen, sagte er. Man bringe damit bei den Bauwerbern mehr Flexibilität rein, hielt Götz den Vorschlag auch für bürgerfreundlich.
Weniger Druck bei der Planung
Frank Mersdorf konnte sich mit dem Vorschlag nicht anfreunden, die erworbenen Grundstücke sollten doch zeitnah bebaut werden. „Wenn jemand auf die Gemeinde zukommt und einen Bauplatz kauft, hat er sich schon um die Finanzierung gekümmert“, begründete er seine Haltung. Mit der neuen Baufrist dauere es dann nur länger, bis der Bauplatz eventuell wieder an die Gemeinde zurückkommt, brachte Alexander Schlereth ein. Holger Fröhlich fragte, ob man auf das „bezugsfertig“ innerhalb der zwei Jahre bestehen sollte, während Daniel Bahn und Elmar Sell sich für die Verlängerung auf vier Jahre aussprachen, das nehme etwas den Druck von den Bauherren. Auch seien schon Rückmeldungen von Seiten der Notare gekommen, dass zwei Jahre bis zur Bezugsfertigkeit zu kurz seien, räumte Simone Kreile von der Bauverwaltung ein. Letztendlich stimmte das Gremium mit 14:6 Stimmen für eine Fristverlängerung auf vier Jahre.
Diskussionsbedarf
Noch für Diskussionsbedarf sorgte der Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Gartenbewässerung auf einem Grundstück der Gemarkung Oberthulba . Da eine Grundwasserentnahme nicht ohne weiteres erfolgen darf, wurde dieser Antrag auf Teilbefreiung der Wasserabgabesatzung des Marktes Oberthulba gestellt. Während das Landratsamt die Entnahme mit einer Obergrenze von 200 Kubikmetern/Jahr erlaubte, sah Paul Bieber die Möglichkeit für eine Überprüfung kritisch. Geschäftsführerin Nicole Wehner brachte ein, dass eigentlich keine Gründe vorlägen, den Antrag abzulehnen, und dass die Gemeinde zur Kontrolle das Grundstück – auch unangemeldet – betreten dürfe. Die Teilbefreiung wurde bei zwei Gegenstimmen genehmigt, da keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls hinsichtlich der Gebühren-Entwicklung zu erwarten sei. Einstimmig beschieden wurde der Bauantrag zur Energetischen Sanierung und Umbau eines Mehrfamilienhauses in Oberthulba , Waldstraße.
Energiewende im Landkreis
Das Gremium erklärte seine grundsätzliche Bereitschaft des Marktes Oberthulba zur Beteiligung an einer gemeinsamen Organisation/Gesellschaft zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende . Davon profitierten alle im Landkreis: Wertschöpfung und Kompetenz blieben hier, Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen steigerten die Akzeptanz und schafften eine Energiewende auf Augenhöhe. Götz bezeichnete es als wichtige und zukunftsweisende Entscheidung, wobei man noch ganz am Anfang stehe.
Klimaschutznetzwerk
Derzeit wird in Unterfranken ein Klimaschutznetzwerk Main-Rhön im Rahmen der Kommunalrichtlinie gegründet. Hierzu hatten über 50 Kommunen aus Unterfranken – darunter auch der Markt Oberthulba - bis zur Einreichung des finalen Förderantrages ihr Interesse bekundet.
Die fachliche Betreuung des Netzwerkes erfolgt durch das Institut für Energietechnik (IfE) der Hochschule Amberg-Weiden . Innerhalb der Netzwerklaufzeit von drei Jahren werden dabei über die Kommunalrichtlinie 70 Prozent der Ausgaben für die Treffen und die fachliche Beratung gefördert. Abzüglich der Förderung beläuft sich der jährliche Eigenanteil auf rund 1200 Euro für die Netzwerktreffen. Die Kosten für die Beratung hängen vom tatsächlichen Beratungsumfang ab, das Gremium entschied sich einstimmig zur Teilnahme.
Aus den Bürgerversammlungen
Bürgermeister Mario Götz behandelte außerdem die Anregungen aus den Bürgerversammlungen. So würden aktuell neue Regelungen für die Holzplätze erarbeitet, in Thulba soll die Friedhofsmauer zusammen mit der in Schlimpfhof ausgeschrieben werden. Darüber hinaus sollen bei einer Befahrung mit den Jagdgenossen die Bankette ermittelt werden, die abgezogen werden müssten.