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Bischofsheim an der Rhön
Bischofsheim: Regierung gibt zwei Wölfe zum Abschuss frei
Die Regierung von Unterfranken hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023 dem Abschuss von zwei schadenstiftenden Wölfen zugestimmt. Weitere Anfragen liegen vor
Dieser Wolf ist im Gehege in Nordrhein-Westfalen in Sicherheit. In der Rhön hat die Regierung von Unterfranken jetzt „zwei schadstiftenden Wölfe“ zum Abschluss freigegeben.       -  Dieser Wolf ist im Gehege in Nordrhein-Westfalen in Sicherheit. In der Rhön hat die Regierung von Unterfranken jetzt „zwei schadstiftenden Wölfe“ zum Abschluss freigegeben.
Foto: Sina Schuldt/dpa | Dieser Wolf ist im Gehege in Nordrhein-Westfalen in Sicherheit. In der Rhön hat die Regierung von Unterfranken jetzt „zwei schadstiftenden Wölfe“ zum Abschluss freigegeben.
Redaktion
 |  aktualisiert: 26.11.2024 12:25 Uhr

Die Entscheidung zielt darauf, das weitere Reißen von Schafen und Lämmern durch diese Wölfe zu verhindern, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung. Die Schafherden in der Rhön seien von großer Bedeutung für den Schutz der dort natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt. Diese präge insbesondere das Naturschutzgebiet „Lange Rhön“.

Die Genehmigung in Form einer naturschutzrechtlichen Ausnahme ist bis zum 9. November 2023 befristet und räumlich auf das Naturschutzgebiet „Lange Rhön“ sowie südlich davon gelegene Teilbereiche im Umfeld der Ortschaften Frankenheim und Oberweißenbrunn begrenzt. Die Abschüsse sind in diesen Gebieten jeweils beschränkt auf mit Weidezäunen oder -netzen umgrenzte Flächen mit Nutztierherden sowie einen Radius von 1000 Metern um diese Nutztierhaltungen.

Weitere Anträge liegen vor

Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich war so zu wählen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließlich die schadenstiftenden Wölfe abgeschossen werden, nicht dagegen andere Wölfe . Die Abschüsse werden ausschließlich von zur Jagdausübung Berechtigten durchgeführt, die dazu ihr Einverständnis erklärt haben und deren Befugnis zum Abschuss von der Regierung von Unterfranken bestätigt wurde (siehe § 45 a Bundesnaturschutzgesetz). Die Regierung von Unterfranken arbeitet beim Vollzug der Maßnahme eng mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld zusammen.

Derzeit liegen weitere Anträge auf Abschuss einer Wolfsfähe in den Landkreisen Aschaffenburg, Main-Spessart und Bad Kissingen vor. Die Regierung von Unterfranken hat die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abschuss geprüft. Diese liegen jedoch für das Gebiet des Untermains und den Landkreis Main-Spessart derzeit nicht vor. Hier sei eine Wiederholungsgefahr hinsichtlich des Reißens von Nutztieren nicht anzunehmen.

Die Behörden werten alle Hinweise fortlaufend aus. Sofern sich neue Erkenntnisse ergeben, werden diese neu bewertet. Für den Landkreis Bad Kissingen ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.

Landkreis Bad Kissingen stellt Antrag auf Wolfsentnahme

Nachdem in den letzten Wochen immer mehr Weidetiere im Landkreis Bad Kissingen mutmaßlich vom Wolf getötet wurden, hat der Landkreis reagiert: Er stellte bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Entnahme der schadensverursachenden Wölfe . „Die Wolfsübergriffe haben in den vergangenen Wochen so stark zugenommen, dass wir dringend handeln müssen“, erklärt Landrat Thomas Bold in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

So wurden in letzter Zeit mehrere tote Weidetiere aufgefunden, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann. Teilweise hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) dies auch bereits bestätigt. Zuletzt wurden am 4. Oktober gleich in zwei verschiedenen Gemeinden – Oberbach und Motten – insgesamt fünf Schafe mutmaßlich von einem Wolf getötet.

Schutzzäune nutzen nichts

„Für die Nutztierhalter entstehen dadurch erhebliche wirtschaftliche Schäden. Wir können nicht weiter zusehen und dabei hoffen, dass der Wolf von allein wieder verschwindet“, macht Bold deutlich. „Da nutzen auch die Schutzzäune nichts. Sie werden vom Wolf überwunden, beziehungsweise können nicht an allen Stellen errichtet werden.“ Der vermehrte Einsatz von Herdenschutzhunden sei auch keine Lösung, so der Landrat: „Das würde für die Wandernden in der Rhön eine potenzielle Gefahr darstellen.“

Übergriffe auch in den Nachbarlandkreisen

Auch in den Nachbarlandkreisen Main-Spessart und Rhön-Grabfeld kam es in den vergangenen Wochen zu mehreren Übergriffen auf Nutztiere, die teils mutmaßlich, teils sicher auf den Wolf zurückgeführt werden können. Bold: „Zum Teil lassen sich als Verursacher die gleichen Wölfe feststellen. Um die Gefährdungslage einschätzen zu können, müssen wir unserer Auffassung nach das Geschehen in den drei Landkreisen als Gesamtlage betrachten.“

In dem Antrag beruft sich der Landkreis Bad Kissingen auf das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). In dem Schreiben an die Regierung von Unterfranken heißt es unter anderem: „Den betroffenen Tierhaltern sind ernste Schäden entstanden. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Wölfe weitere Angriffe unternehmen werden, da sie gelernt haben, wie leicht es hier ist, Beute zu machen, sodass für weitere entstehende Schäden durch Wolfsangriffe eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht. Hinzu kommt, dass allein auf der hessischen Seite der Rhön vier Wolfsterritorien bestehen. Dadurch wandern immer wieder Wölfe von dort in den bayerischen Teil der Rhön und verüben auch im Landkreis Bad Kissingen Übergriffe.“

Lemke: Nicht auf DNA-Analyse warten

Bundesumweltministerin Steffi Lemke plädierte am Donnerstag in Berlin dafür, dass Wölfe , die in bestimmten Regionen vermehrt Nutztiere reißen, leichter abgeschossen werden können. Das Verfahren sieht vor, dass 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden darf, der sich im Umkreis von 1000 Metern von der Rissstelle aufhält. Anders als im bisherigen Verfahren muss hierfür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden, die bürokratischen und juristischen Hürden sinken also. Das Verfahren steht im Einklang mit dem europäischen Artenschutz.

Bold: Vorgeschlagene Regelung ist nicht praktikabel

Dass im Umweltministerium ein Umdenken eingesetzt hat, wertet Bold grundsätzlich als positives und wichtiges Signal. Allerdings hält er die Regelung, dass der Abschuss im 1-Kilometer-Umkreis stattfinden muss, für nicht praktikabel. „Der Wolf kann täglich über 70 Kilometer zurücklegen. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass er sich für längere Zeit in der Nähe der Rissstelle aufhält. Und damit würde man die von der Ministerin vorgeschlagene Regelungen sehr selten anwenden können.“

 

Weitere Berichte über den Wolf in unserer Gegend:

 

 
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  • Wolfgang Heß
    Damit nicht noch mehr Weidetiere sterben müssen, die einzig richtige Entscheidung. Danke Regierung!
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