
Folgende Neuanschaffungen wurden vom Bischofsheimer Stadtrat beschlossen: Für Bischofsheims Feuerwehr soll ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 10) gekauft werden, das das aus dem Jahr 1992 stammende Löschgruppenfahrzeug ersetzen soll. Außerdem soll die Feuerwehr Bischofsheim ein neues Mehrzweckfahrzeug erhalten, das alte stammt aus dem Jahr 1997. Die Feuerwehr Oberweißenbrunn bekommt einen neuen Mannschaftstransportwagen, der den alten Wagen aus dem Jahr 1998 ersetzt. Für die Feuerwehr Unterweißenbrunn soll ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) angeschafft werden, das bisherige Tragkraftspritzenfahrzeug besitzt das Baujahr 1995. Außerdem soll Unterweißenbrunns Feuerwehr eine neue Tragkraftspritze erhalten als Ersatz für das aus dem Jahr 1985. Für Wegfurt soll eine Mannschaftstransportwagen angeschafft werden.
Neue Stellplätze erforderlich
Die geplanten Beschaffungen wurden mit dem Kreisbrandrat und dem Fachberater Brand- und Katastrophenschutz der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Um jeweils staatliche Förderungen zu bekommen, müssen für das geplante TSF-W der Feuerwehr Unterweißenbrunn und den Mannschaftstransportwagen der Feuerwehr Wegfurt Normstellplätze vorhanden sein. Hierzu seinen Vorbereitungen bereits im Gange, erläuterte Bischofsheims Bürgermeister Georg Seiffert ( CSU ).
Atemschutzgeräteträger ausbilden
Außerdem müssen in Unterweißenbrunns Wehr zwölf Atemschutzgeräteträger und die nötigen Atemschutzgeräte nachgewiesen werden. Die Feuerwehr Unterweißenbrunn bereite bereits die Ausbildung der benötigen Atemschutzgeräteträger vor. Da die Feuerwehr Wegfurt bereits über ein TSF-W mit Atemschutz verfüge, müsse zusätzlich ein Mannschaftstransportwagen angeschafft werden, um die Kontamination privater Fahrzeuge nach einem Atemschutzeinsatz zu vermeiden. Dies sei eine arbeitsschutzrechtliche Auflage.
Im Haushalt der Stadt Bischofsheim sollen 1.030.000 Euro eingestellt werdem. Erwartet werden staatliche Fördermittel, so dass der geschätzte Eigenanteil sich zwischen 604.200 bis 834.000 Euro bewegen werde. Im nächsten Schritt werden die Zuwendungsanträge gestellt und versucht, eine kommunale Kooperation in die Wege zu leiten. Bei baugleichen Fahrzeugen erhöhe sich die Förderung um zehn Prozent.