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Bad Kissingen
Denkmal- und Heilquellenschutz: Was ist möglich?
Denkmal- oder Heilquellenschutz erschweren eine energetische Sanierung. Zur Erleichterung trägt eine Gesetzesänderung bei. Was Hausbesitzer wissen müssen.
Eine PV-Anlage auf dem Dach – in der Art würde sie in Teilen Bad Kissingens wohl nicht genehmigt. Doch es gibt bereits Lösungen, etwa rote Solarziegel, die auch im denkmalgeschützten Bereich zulässig sind.       -  Eine PV-Anlage auf dem Dach – in der Art würde sie in Teilen Bad Kissingens wohl nicht genehmigt. Doch es gibt bereits Lösungen, etwa rote Solarziegel, die auch im denkmalgeschützten Bereich zulässig sind.
Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn | Eine PV-Anlage auf dem Dach – in der Art würde sie in Teilen Bad Kissingens wohl nicht genehmigt. Doch es gibt bereits Lösungen, etwa rote Solarziegel, die auch im denkmalgeschützten Bereich zulässig sind.
Ellen Mützel
 |  aktualisiert: 29.05.2024 17:25 Uhr

Erneuerbare Energien ins eigene Heim zu integrieren, ist zum einen wegen der zuletzt stark gestiegenen Preise, zum anderen wegen des Klimawandels sinnvoll. Doch manchmal spielen bestimmte Schutzgebiete eine Rolle.

Diese Erfahrung hat auch der Wirt Matthias Schultheiß vom Bad Kissinger Restaurant Platzhirsch gemacht. Er wollte die Sonnenenergie nutzen und plante, Solarthermie- (Warmwasser) und Photovoltaikanlagen (PV, für Strom) auf sein Dach zu setzen. „Aber so, dass man es vom Marktplatz aus nicht sieht“, sagt er. Vor einem dreiviertel Jahr habe er das angegangen. Wegen Denkmalschutzvorlagen habe das aber nicht funktioniert.

"Denkmalschutz heißt nicht, dass PV grundsätzlich nicht möglich ist"

Tatsächlich: Für Solaranlagen auf Baudenkmälern , im Ensemble und in der Umgebung von Baudenkmälern , besteht eine Erlaubnispflicht, heißt es aus dem Landesamt für Denkmalschutz . In der Innenstadt Bad Kissingens und in der Kurzone ist der Denkmalschutz für große Bereiche relevant.

Aber: „ Denkmalschutz heißt dabei nicht, dass PV-Anlagen auf Dächern grundsätzlich nicht möglich sind. Der Sachverhalt ist im Einzelfall zu prüfen“, macht der Pressesprecher der Stadt Bad Kissingen , Thomas Hack , deutlich.

Gesetzesänderung zum Jahreswechsel

Was auch der Wirt Matthias Schultheis schon erfahren durfte: Kürzlich gab es eine Gesetzesänderung, die die Nutzung von Sonnenenergie erleichtert. Für ihn heißt das: noch einmal einen Antrag stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen gehe dieser durch. „Dazu gehört zum Beispiel, dass man die PV-Anlage von bestimmten Punkten wie zum Beispiel vom Sissi-Denkmal aus nicht sieht“, weiß er.

In manchen Fällen sind PV-Anlagen möglich, wenn sie gut gestaltet in den Dachstuhl integriert wurden, nicht spiegelnd und farb- wie materialgerecht sind. Als Beispiel nennt das Landesamt für Denkmalpflege etwa Solarziegel (kleine Solarplatten in Ziegelform).

Auch Solarthermie-Anlagen haben eine Chance: Flachkollektoren können bündig in das Dach integriert werden und haben durch die dunkle Absorberfläche ein einheitlich dunkles Erscheinungsbild, auch sie können entspiegelt werden. Diese Anlagen können auch unter dem Dach Platz finden, sodass sie nicht mehr sichtbar sind.

Stadt unterstützt beim Antrag

Welche Module, Platzierung und Anbringung im Einzelfall infrage kommen, ist mit den Denkmalbehörden abzustimmen. „Wir stehen da auch beratend und lösungsorientiert zur Seite“, sagt Hack aus dem Rathaus Kissingen.

Die Stadt habe bis Dezember 2022 nur einen Antrag für eine PV-Anlage auf einem Einzeldenkmal versagt. Im Bereich Ensembleschutz habe sie auch in der Vergangenheit Anlagen nach einer Einzelfallprüfung zugelassen. Derzeit seien auch noch Anträge zu PV-Anlagen im Ensemble und auf Einzeldenkmälern bei der Stadt in Prüfung.

Bald Richtlinie für Unesco-Gebiet

Für das Gebiet des Unesco-Welterbes entwickelt die Stadt mit dem Landesamt für Denkmalpflege bald allgemein gültige Richtlinien. Ob eine PV-Anlage auf das Dach darf, ist zum einen abhängig davon, wie sie sich auf den „außergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte“ auswirkt, zum anderen, wie verträglich sie für das Baudenkmal ist.

Wärmepumpe im Heilquellenschutzgebiet

Eine weitere Idee von Schultheis war die Wärmepumpe. Hier gibt es verschiedene Modelle. Die bekannteste, die Luftwärmepumpe, überträgt die Wärme aus der Umgebung ins Haus. „Die hat aber nicht genug Leistung für meinen gastronomischen Betrieb“, stellt Schultheis klar.

Dazu kommt: Auch bei den Kästen für die Wärmepumpe spielt der Denkmalschutz eine Rolle. „Sollten die Wärmepumpen bauliche Veränderungen hervorrufen, ist die Zulassung abhängig von den Auswirkungen der zu planenden Anlage auf den außergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte, sowie abhängig von der Verträglichkeit für das Baudenkmal “, erklärt er weiter.

Die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe steht vor einem Wohnhaus.       -  Die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe steht vor einem Wohnhaus.
Foto: Silas Stein (dpa) | Die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe steht vor einem Wohnhaus.

Eine Wasserwärmepumpe holt Wärme aus dem Grundwasser und leitet es wieder zurück in den Boden. Eine Erdwärmepumpe holt die Energie über eine Sonde oder einen Flächenkollektor aus der Erde. Für beide Wärmepumpen ist es jedoch notwendig, in den Boden zu bohren. „Da hat mich das Wasserwirtschaftsamt kontaktiert und mir das Bohren untersagt.“ Denn: Das Gebäude steht im Heilquellenschutzgebiet.

Hier gibt es vereinfacht zwei Abstufungen:

  • das qualitative Heilquellenschutzgebiet, das die natürliche Beschaffenheit einer Heilquelle schützen soll
  • das etwas breiter gefasste quantitative Schutzgebiet, das den Wasserfluss der Quelle an sich aufrechterhalten soll.

Recht zu bohren im Einzelfall geprüft

Das Wasserwirtschaftsamt, das im Landratsamt angesiedelt ist, erläutert: „Um Erdwärme zu gewinnen, ist eine Bohrung im quantitativen Heilquellenschutzgebiet nur in bestimmte Tiefen zulässig.“ Für die Bohrung sei eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig, die das Wasserwirtschaftsamt immer im Einzelfall prüft.

Im qualitativen Heilquellenschutzgebiet sind grundsätzlich keine Bohrungen zulässig. Für Bohrungen in Wasserschutzgebieten gelte außerdem ähnliches. Hier ist die jeweils gültige Wasserschutzgebietsverordnung entsprechend zu beachten.

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    Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen ist NICHT im Landratsamt angesiedelt! Es handelt sich um eine eigenständige Fachbehörde, zuständig für den Bereich der Region Main-Rhön.
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