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BAD KISSINGEN
Illegale Böller im Auto dabei
Böller       -  Das Anzünden von Böllern ohne EU- Kennzeichnung kann richtig gefährlich werden.
Foto: P.Pleul | Das Anzünden von Böllern ohne EU- Kennzeichnung kann richtig gefährlich werden.
Wolfgang Dünnebier
 |  aktualisiert: 07.11.2019 02:11 Uhr

Wegen Transportes und Umganges mit explosionsgefährlichen Stoffen stand jetzt ein 19-jähriger Metallbauer-Azubi aus dem Landkreis Bad Kissingen vor der Amtsrichterin. Der junge Mann hatte laut Vorwurf des Staatsanwaltes in Polen 15 Dum-Bum-Böller ohne EU-Kennzeichnung erworben.

Ans Licht kam die Aktion, als der Käufer, längst wieder daheim, im August in Langendorf in eine nächtliche Polizeikontrolle geriet. Die Streife fand zwei der illegalen Feuerwerkskörper unter dem Aschenbecher in der Mittelkonsole.

„Wofür braucht man das?“, fragte die Richterin den jungen Angeklagten. Böller ohne Zulassung für den europäischen Markt seien häufig zu laut und gefährlich, mahnte sie. „Man weiß ja nicht, was die da verbauen“, umschrieb sie das Risiko.

„Eigentlich braucht man das gar nicht“, räumte der Angeklagte ein. Er habe gedacht, dass die Böller in Polen erlaubt sind. Die beiden verbliebenen Exemplare habe er in der Konsole seines Wagens schlichtweg vergessen.

„Das werden jetzt ziemlich teure Böller“ spielte die Richterin auf den ursprünglichen Kaufpreis von rund zehn Euro für den kompletten Einkauf in Polen an. Sie und der Staatsanwalt plädierten dafür, das Verfahren gegen eine spürbare Geldauflage einzustellen. Angemessen bezeichneten beide einen halben Monatslohn in Höhe von 350 Euro an die Lebenshilfe in Bad Kissingen. Außerdem soll der Angeklagte einen zweiseitigen Aufsatz über das Gefahrenpotenzial von ungeprüften Böllern schreiben.

Anschaulich schilderte die Richterin einen Fall aus dem Landkreis Bad Kissingen, bei dem vor wenigen Jahren in der Silvesternacht eine junge Frau aus 200 Metern von einer an sich unscheinbaren Feuerwerk-Rakete getroffen worden war. Diese Reichweite hätte ein Feuerwerkskörper mit Zulassung wohl nicht erreicht. Das Opfer wurde am Auge getroffen und wird nie wieder ihre volle Sehkraft erreichen. „Es passieren landauf, landab an Silvester zu viele Unfälle“, bedauerte die Richterin. Sie wünschte sich von dem Angeklagten, dass er sich dieses Risiko bewusst mache, wenn es wieder auf Silvester zugeht, und dann den einen oder anderen für die Einsicht gewinnt, dass mit Feuerwerkskörpern nicht zu spaßen ist. (dübi)

 
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  • f. p.
    Irgendwie ist das Urteil lächerlich! Klar, die EU Kenzeichnung fehlte. Wie wäre es ausgegangen wenn diese vorhanden gewesen wäre❓ und 350 Euro ist schon wirklich eine heftige Summe für einen Azubi. Da hätte man großzügiger sein können, wenn man bedenkt was "Besoffene" für mickrige Strafen bekommen.
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