Die Festsetzung der neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B, die der Gemeinderat in seiner Sitzung behandelte, sollen ab dem neuen Jahr in Kraft treten. Die neue Festlegung erfolgt aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, welches das bisherige System als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz erachtete.
Kämmerer Andreas Mützel brachte den Ratsmitgliedern anhand Beispielen das Thema nahe. Demnach hat sich der Freistaat bei der Grundsteuer B - dies sind bebaute und unbebaute Grundstücke für Wohnen und Gewerbezwecke - für ein wertunabhängiges Flächenmodell entschieden. Das heißt, der Grundstückswert spielt bei der Berechnung in Bayern keine Rolle mehr.
Bei der Grundsteuer A – land- und forstwirtschaftliche Grundstücke – wird nach einem Wertverfahren ermittelt, jedoch spielt diese im Verhältnis zu den Einnahmen der B-Grundsteuer eine untergeordnete Rolle. Neu bei Grundsteuer A ist, dass alle auf der Hofstelle vorhandenen Wohnungen (außer der Wohnung des Betriebsleiters) künftig der Grundsteuer B zugeordnet werden.
Die Festsetzung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die erste Stufe ist Kompetenz der Finanzämter, die zweite Stufe liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden. Von den Grundsteuereinnahmen werden Investitionen in die lokale Infrastruktur, beispielsweise Schulen, Straßen und Kindergärten, finanziert. Sie haben damit hohe Bedeutung für den Gemeindehaushalt. Darauf, welche Folgen die Reform auf die Grundsteuerhöhe für den einzelnen Steuerschuldner hat, gibt es keine pauschale Antwort.
Sicher ist, dass kein Steuerpflichtiger den Betrag wie vorher bezahlt. Da den Finanzämtern noch nicht alle Messbescheide vorliegen, kann es zu Nachjustierungen in den Jahren 2026 und 2027 kommen. Dem Vorschlag, die Hebesätze des Marktes für die Grundsteuer A (bisher 350 Prozent) und B (bisher 340 Prozent) auf je 250 Prozent festzusetzen, stimmten die Rätinnen und Räte einmütig zu.
Ausgleichsmaßnahme
Eine Lösung fanden der Markt und die Untere Naturschutz-Behörde für die Ausgleichsmaßnahme „Renaturierung Dorfbach Engenthal“. Im Zuge des Beschlusses des Bebauungsplans „Engenthal-West“ wurde das Flurstück unterhalb des festgelegten Baugebiets als öffentliche Ausgleichsfläche festgelegt, die den Schutz, der Pflege und der nachhaltigen Entwicklung von Natur, Landschaft und Boden dient.
Die Entscheidung unterstützt die Bestrebungen, natürliche Lebensräume zu fördern und ökologische Ausgleichsflächen langfristig zu sichern. In enger Abstimmung mit dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt wurde ein Gestaltungsplan für das Biotop entwickelt.
Die Holzpreise bleiben in dieser Saison unverändert. Eine Stangenholz-Durchforstung inklusive Schwachholzanteil wird dieses Jahr nicht angeboten. Zwei Abgabemengen haben sich geändert. Beim Polter-Nadelholz ist die Menge pro Haushalt auf 15 Festmeter (bisher 7 fm) gestiegen und beim Abraum Hartholz ist die Menge auf das Doppelte, nämlich auf 20 Ster festgesetzt. Bei Windwurf von Eiche oder Buche entscheidet der Förster ja nach Stärke über den Preis. Dem stimmte der Rat zu.
Keine Einwände gab es bei den Bauanfragen. Für die Errichtung eines Gartenhauses für eine Sauna mit Ruheraum/Aufenthaltsraum in der Julius-Echter-Straße wurde eine isolierte Befreiung ausgesprochen. Der Teilabbruch und die Neuerrichtung eines Lagergebäudes nebst Antrag auf Abstandflächenübernahme erhielt eine formelle Überprüfung des Bauamts Elfershausen . Die Entscheidung liegt beim Landratsamt.
Die Jugendmusikvereinigung Saaletal darf für das kommende Jahr mit einem Zuschuss des Marktes in Höhe von rund 880 Euro rechnen, die die Kosten für Miete , Strom, Heizung und Reinigung abdeckt.
Erweiterung des Steinbruchs
Aus nichtöffentlicher Sitzung berichtete Bürgermeister Johannes Krumm über den Beschluss zur Erweiterung des Steinbruchs in Langendorf. Der Marktgemeinderat prüft derzeit mit einem Planungsbüro und dem Schotterwerksbetreiber den Umfang des Abbaugebiets. Die Feuerwehr in Langendorf erhält eine neue Tragkraftspritze. Die Beschaffung wird durch die Regierung von Unterfranken mit einem Betrag von 6630 Euro gefördert.
Die Baufirma Ullrich erhielt den Auftrag, ein weiteres, rund 270 Meter langes Teilstück, des Hans Schneider-Wegs zur Trimburg zu asphaltieren.