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Bad Kissingen
Hitler-Porträts, Hakenkreuze und die Bitte um 7 Tage Haft
Auf einem Flohmarkt bietet der Rentner zwei Porträts von Adolf Hitler an. Dafür wird er zu einer Geldstrafe verurteilt. Für die Begleichung der Summe macht er dem Gericht einen ungewöhnlichen Vorschlag.
Amtsgericht Bad Kissingen       -  Hitler-Porträts auf einem Flohmarkt brachten einen Rentner vor das Amtsgericht Bad Kissingen.
Foto: Rüdiger Schwenkert | Hitler-Porträts auf einem Flohmarkt brachten einen Rentner vor das Amtsgericht Bad Kissingen.
Rüdiger Schwenkert
 |  aktualisiert: 16.04.2025 02:42 Uhr

Die Anklage wiegt schwer: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Dafür sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren vor.

Der 74-jährige Witwer sieht ganz und gar nicht wie einer aus, der den Nationalsozialismus verherrlicht. Weil er schlecht hört, müssen Richterin und Staatsanwältin sehr laut sprechen. Gegen seine Verurteilung von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro hat er Einspruch eingelegt. Deshalb muss sich das Amtsgericht Bad Kissingen erneut mit dem Fall befassen.

Hakenkreuze überklebt

Im Juli 2024 bietet er auf dem Flohmarkt verschiedene Waren feil. Darunter auch die beiden Hitler-Porträts. Er kann immer noch nicht verstehen, was daran verboten ist. Die Hakenkreuze auf den Bildern habe er doch überklebt. Zum Beweis zieht er aus einer Plastiktüte eines der besagten Objekte und hält es der Richterin hin. „Sehen Sie, das Hakenkreuz ist überklebt“, sagt er.

Die Vorsitzende sieht es, aber an der Tatsache ändert das nichts. Denn auch die Verbreitung von Fotos, die Adolf Hitler zeigen, fällt unter das Gesetz. Deshalb ändere auch das Abkleben der Hakenkreuze nichts. Die Ausstellung des Porträts an sich ist schon strafbar, erklärt ihm die Juristin.

„Sperren Sie mich eine Woche ein“

Der Rentner überlegt einen Moment und sagt dann enttäuscht: „Dann habe ich wohl schlechte Karten.“ Die ihm auferlegte Strafe von 900 Euro könne er wegen seiner schmalen Rente nur schwer aufbringen, klagt er. Kurz darauf verblüfft er das Gericht mit einer Bitte: „Sperren Sie mich eine Woche ein und damit ist die Geldstrafe erledigt.“  So einfach ist die Sache aber nicht.

Die Richterin erklärt ihm, dass er zu 30 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt wurde. De facto wäre die Haft also 30 Tage und nicht nur eine Woche. „30 Tage sind zu viel“, antwortet der 74-Jährige zerknirscht.

30 Tage sind 30 Tage

Das Gericht rät ihm, seinen Einspruch zurückzuziehen. Das macht er auch. Er könne sich nun überlegen, ob er die Geldstrafe zahlen will oder die Strafe absitzt. „Aber nicht länger als eine Woche“, wirft er nochmals ein. Doch die Vorsitzende lässt sich nicht erweichen: „30 Tage!“

Der Rentner packt das Hitler-Porträt wieder in die Tüte und verlässt enttäuscht den Gerichtssaal. Wie viel er für die verbotenen Bilder haben wollte, bleibt sein Geheimnis.

 
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