
Die Bürger müssen sich ab dem kommenden Jahr auf geänderte Grundsteuern einstellen. Die genauen Beträge ermittelt das Finanzamt. Der Auraer Gemeinderat beschloss zum 1. Januar 2025 für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) 250 Prozent und für die Grundsteuer B (Wohngebäude) 180 Prozent festzusetzen und den Satzungsbeschluss zur Hebesatzsatzung 2025.
Zugrunde liegt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebungen feststellte. Im Freistaat Bayern wurde im Dezember 2021 das Grundsteuergesetz verabschiedet, das sich vom Bundesmodell unterscheidet. Bisher wurde der Hebesatz in der Haushaltssatzung festgelegt (laut Sitzungsprotokoll vom Mai 2023 waren diese für Grundsteuer A mit 350, Grundsteuer B mit 350 und die Gewerbesteuer mit 350 Prozent beibehalten worden).
Gesonderte Satzung nötig
Da der Haushalt in der Regel später beschlossen wird, die erste Fälligkeit der Grundsteuer auf den 15. Februar 2025 fällt und die Erstellung und Versendung der Bescheide einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es notwendig eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen. Eine Änderung des Hebesatzes ist damit künftig unabhängig vom Haushaltsbeschluss möglich.
Seine Zustimmung gab der Gemeinderat zur Erstellung von Kunststationen entlang des Radwegs. Die Ramsthaler Künstlergruppe „Kunst erleben“ wartete mit diesem Angebot auf und will mit geschnitzten Kunstwerken in mehreren Gemeinden den Radweg schmücken. Als Standorte sind in Aura „Am Gringel“ und der „Wendelinus“ ausgesucht.
Für die neue Trinkwasserrichtlinie wird derzeit eine Dokumentation für die Einzugsgebiete erstellt. Dazu hat der Betreiber eine Bestimmung und Beschreibung der Trinkwasserschutzgebiete vorzunehmen. Hintergrund der Maßnahme ist eine eventuelle Verschmutzung des Trinkwassers durch beispielsweise landwirtschaftliche Aktivitäten oder Baumaßnahmen. Das Ratsgremium beschloss einstimmig dafür zur Erstellung einer erforderlichen Dokumentation für die Bewertung Angebote bei geeigneten Ingenieurbüros einzuholen.
Erdwärmesondenbohrung
Eine Information von Bürgermeister Thomas Hack betraf die befristete Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation zum Zweck einer Erdwärmesondenbohrung in der Gemarkung Aura. Der Gemeinderat erhielt Kenntnis über die erteilte Einleitungsgenehmigung, die bereits Anfang August vorgenommen wurde.
Auch die Gemeinde Aura befürwortete die Verlängerung der Geltungsdauer des Arbeitsvertrags von Anastasia Schoch, die in der Registratur und im Archivwesen der Allianz angestellt ist. Der Vertrag, ursprünglich bis 2019 datiert, wurde bis zum Februar 2027 erweitert, da die Verbundarchivarin ihre Stelle erst im Februar 2022 antreten konnte.
Bauanträge
Keine Einwände hatte das Ratsgremium gegen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Errichtung einer Stützmauer und einer Photovoltaik-Anlage im Neubaugebiet „Klosterblick“. Für eine Überschreitung der Baugrenze zugunsten des Garagenbaus wurde eine Genehmigung ausgesprochen.
Eine Schlussabnahme für die neugepflanzten Bäume an der „Zehnt“ findet auf Anfrage von Günter Frank am 22. Oktober um 11 Uhr statt. Auf Hinweis von Manuel Kolb will die Gemeinde die Heizung im Feuerwehrhaus überprüfen lassen. Diese soll beim Seniorentreffen nicht funktioniert haben.