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Schondra
Hebesätze sinken
Der Marktgemeinderat Schondra wurde in seiner jüngsten Sitzung mittels eines Videos des Bayerischen Gemeindetags sowie anhand einer ergänzenden Präsentation der Verwaltung über die neuen Regelungen...
Redaktion
 |  aktualisiert: 21.11.2024 01:06 Uhr

Der Marktgemeinderat Schondra wurde in seiner jüngsten Sitzung mittels eines Videos des Bayerischen Gemeindetags sowie anhand einer ergänzenden Präsentation der Verwaltung über die neuen Regelungen zur Grundsteuer ab 1. Januar 2025 informiert. Das aktuelle jährliche Grundsteueraufkommen beläuft sich bei der

Grundsteuer A auf etwa 35.550,00 Euro (Hebesatz 300 v. H.) und bei der Grundsteuer B auf rund 158.550,00 Euro (Hebesatz 300 v. H.), somit auf insgesamt ca. 194.100 Euro . Der Marktgemeinderat beschloss eine „aufkommensneutrale“ Anpassung der Hebesätze auf Basis der bisher eingenommenen Gesamtgrundsteuer sowie des bisher bekannten Gesamtmessvolumens, wie es in der Niederschrift heißt. Das bedeutet, die Hebesätze wurden ab 1. Januar 2025 bei der Grundsteuer A und B auf jeweils 180 v. H. festgelegt, die passende Hebesatzsatzung wurde beschlossen.

Vier Wohnhäuser mit Nebengebäuden werden auf dem Grundstück „Am Heppengraben 7“ in Schondra errichtet. Das Vorhaben läuft im Genehmigungsfreistellungsverfahren, sodass der Rat es nur zur Kenntnis nehmen musste.

Der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport ist auf dem Grundstück Tannenstraße 11 geplant. Der Bauherr plant einen Bungalow mit Walmdach und 25 Grad Dachneigung zu errichten. Die Befreiung hinsichtlich der Dachform und Dachneigung wurde vom Rat einhellig erteilt.

Abschließend informierte 1. Bürgermeister Bernold Martin aus nichtöffentlicher Sitzung , dass der FSV Schönderling e.V. vom Markt Schondra einen Zuschuss für die Dachsanierung des Sportheims in Höhe von 8920 Euro erhalten hat.

Er wies zudem darauf hin, dass die Antragsfrist für das Regionalbudget 2025 begonnen hat. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich einzelne Veränderungen ergeben, zum Beispiel hinsichtlich der Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums sowie der finanziellen Ausstattung des Programms. Das Fördervolumen wurde von 100.000 Euro auf 75.000 Euro verringert. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen gibt es auf den Homepages der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau sowie der Brückenauer Rhönallianz. red

 
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