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Fuchsstadt
Grundsteuer A und B fallen in Fuchsstadt auf 250 Prozent
Welche Folgen die Reform hat, erklärte Kämmerer Andreas Mützel dem Gemeinderat. Voraussichtlich müssen die Hebesätze in den nächsten Jahren korrigiert werden.
Ehrenamtliche des Obst- und Gartenbauvereins haben das „Rosengärtchen“ fast fertiggestellt. Es wird seine ganze Schönheit im nächsten Frühling entfalten.       -  Ehrenamtliche des Obst- und Gartenbauvereins haben das „Rosengärtchen“ fast fertiggestellt. Es wird seine ganze Schönheit im nächsten Frühling entfalten.
Foto: René Gerner | Ehrenamtliche des Obst- und Gartenbauvereins haben das „Rosengärtchen“ fast fertiggestellt. Es wird seine ganze Schönheit im nächsten Frühling entfalten.
Winfried Ehling
 |  aktualisiert: 18.11.2024 17:41 Uhr

Der neue Hebesatz für die Grundsteuer war auch in der Gemeinderatssitzung Fuchsstadt ein Thema. Vorausgeschickt sei, dass die Neufestsetzung der Grundsteuer A und B nicht etwa die Gemeinde veranlasst hat, sondern das geschieht aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hat.

Die Fläche zählt

Der Freistaat Bayern hat sich für ein Flächenmodell entschieden, bei dem der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer B – dies sind bebaute und unbebaute Grundstücke für Wohn- und Gewerbezwecke – keine Rolle mehr spielt. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wird nach einem Wertverfahren ermittelt, nimmt im Verhältnis zu den Einnahmen jedoch nur noch eine untergeordnete Rolle ein.

Was nun die Folgen der Reform vor Ort bedeuten, erklärte Kämmerer Andreas Mützel. Die Grundsteuer-Hebesätze in Fuchsstadt wurden letztmals am 1. Januar 2016 festgesetzt, bei der Grundsteuer A und bei der Grundsteuer B auf je 340 Prozent. Die neuen Hebesätze werden auf jeden Fall gesenkt, so Mützel, doch es treten Probleme auf. Denn den Finanzämtern liegen nicht alle nötigen Messbescheide vor oder sind nicht korrekt.

Wie viel Grundsteuer jemand künftig bezahlen muss, hängt maßgeblich von der Bewertung seines jeweiligen Grundstücks und dessen Bebauung ab. Die Gemeinden haben keinen Einfluss darauf, das macht die Finanzbehörde. Die Konsequenz ist, dass größere Grundstücke – unabhängig davon, wie alt die Bebauung darauf ist – künftig höher bewertet werden.

Den Vorschlag, die Hebesätze in Fuchsstadt für die Grundsteuer A und B auf 250 Prozent festzusetzen, nahm der Rat einstimmig an. Wegen unvollständiger oder fehlerhafter Messbeträge könnte es jedoch notwendig sein, dass die zum 1. Januar in Kraft tretenden Hebesätze in den Folgejahren korrigiert werden müssen.

Rosengärtchen bald fertig

Die Einrichtung des „Rosengärtchens“ ist bald fertig, hieß es in der Sitzung. Eine Sitzbank werde im nächsten Jahr hinzugefügt.

Die Gemeinde sucht einen Weihnachtsbaum, der vor der Kirche aufgestellt werden soll. Gerner bat deshalb darum, „Augen und Ohren offen zu halten“ nach einem geeigneten Baum. Am Bau der Weihnachtshütten für die „Fuschter Dorfweihnacht“ beteiligen sich viele ehrenamtliche Helfer, lobte der Bürgermeister.

 
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