Für Marco Schäfer, Vorstand der landkreiseigenen Carl von Heß'schen Sozialstiftung , steht fest: Hätten alle Infos über die wahre Beschaffenheit des Hangareals an der Ernst-Putz-Straße vorgelegen - das neue Haus Waldenfels wäre dort nicht entstanden. Auch aufgrund aufwendiger Hangsicherung stiegen die Kosten von 18 auf 23,5 Millionen Euro. Daher verklagte die Stiftung unter anderem den Bodengutachter auf Schadenersatz. Ein unabhängiges Gutachten streut nun Zweifel, ob sie den je bekommt.
Es war von Anfang an eine vertrackte Baustelle - dort, wo einst das alte Brückenauer Krankenhaus stand. Weil im Frühjahr 2013 - nach dem Aushub der Baugrube und starken Regenfällen - der darüber liegende Hang in Bewegung geriet, mussten die Arbeiten gestoppt werden. Um ihn abzustützen, wurde unter anderem eine fast zwei Millionen Euro teure Bohrpfahlwand gesetzt.
Erst im Frühjahr 2014 wurde am Waldenfels weitergebaut - inklusive weiterer Stützmaßnahmen. Da waren die Preise für die Bauleistungen aber gestiegen; Firmen reichten Nachträge ein. Erst im Juli 2016 wurde das Haus Waldenfels eingeweiht - zwei Jahre nach dem ursprünglichen Termin.
Lange Niederschläge nicht berücksichtigt?
Im September 2016 reichte die Heß'sche Stiftung beim Landgericht Klage gegen den Bodengutachter, aber auch einige Baufirmen , ein. Dem Gutachter wird vorgeworfen, die Grund- und Sickerwasserverhältnisse vor Ort nicht ausreichend erkundet zu haben.
Er hätte überlegen müssen, welche Wasserstände bei länger anhaltenden Niederschlägen zu erwarten seien. Das sei nicht erfolgt. Es sei lediglich bei relativ trockenen Verhältnissen gemessen worden. Auch hätte das Ingenieurbüro bei ordnungsgemäßer Erkundung die Gleitfuge erkannt, die maßgeblich für den Hangrutsch war, behauptet die Stiftung. Die lag wesentlich tiefer als die erfolgten Bohrungen.
Zwar hatte der Kreistag entschieden, für "grundstücksbezogene Mehrkosten" und damit einen Großteil der fünf Millionen aufzukommen. Doch sollte das Gericht pro Stiftung und damit für Schadensersatz urteilen, flösse Geld in den Landkreis-Haushalt zurück.
Danach sieht es aber nicht aus. In dem Gutachten eines Sachverständigen, das der Redaktion vorliegt, wird der Bodengutachter weitgehend entlastet. Der Experte stellte im November 2019 vor Ort keine grundsätzlich erhöhten Wasserstände im Baugrund fest. Dass es im Mai 2013 anders war, führt er auf ein "Starkregenereignis" zurück. "In Bayern handelte es sich um das schlimmste Hochwasserereignis seit Jahrhunderten", schreibt er.
Der ursprüngliche Bodengutachter habe dies zum Zeitpunkt seiner Untersuchungen 2012 nicht vorhersagen können. Auch nicht, wenn er an der Bergseite der Baugrube tiefer gebohrt und die Wasserstände dort über zwei bis drei Jahre intensiv beobachtet hätte.
Das hätte zwar zu einer besseren Beurteilung der Schwankungen und Höhenlage des Hangwasserspiegels geführt. Aber: "Eine Sicherheit gegenüber einem Jahrhunderthochwasser - und in welchem Zeitraum es auftritt - würde man auch nicht gewinnen." Insofern sei es vertretbar gewesen, den bis dahin festgestellten Grundwasser- und Baugrundverhältnissen zu vertrauen. Heißt im Klartext: Der ursprüngliche Gutachter hat nach Ansicht des Experten nichts falsch gemacht.
"Auch wenn der Baugrundgutachter sich an die gängigen Vorschriften und Regeln hält, verbleibt ein Restrisiko, weil der Baugrundgutachter den Baugrund nur punktförmig, jedoch so sorgfältig wie möglich erkunden kann", meint er. Dieses Risiko trage der Bauherr , in diesem Fall die Sozialstiftung .
Dessen Vorstand Marco Schäfer kennt das Gutachten zwar und glaubt auch, eine Tendenz wahrnehmen zu können. Mit Verweis auf das laufende Verfahren möchte der Stiftungsvorstand wenig dazu sagen. "Es hängt am Gericht, wie es mit der Meinung des Dritten umgeht." Daher wisse er nicht, ob die zusätzlichen Baukosten komplett anerkannt werden oder es auf einen Vergleich hinausläuft. Schäfer rechnet nicht mit einem schnellen Richterspruch.
Das Landgericht Schweinfurt teilt mit, dass das Gutachten dort vorliegt. Die Verfahrensbeteiligten könnten "gegenwärtig Stellung nehmen - die Frist zur Stellungnahme läuft noch". Eine Terminierung zur Verhandlung sei daher noch nicht erfolgt.