
Ein Verbot von Handys an Schulen wird zurzeit deutschlandweit diskutiert. Hessen will nach den Sommerferien die private Handynutzung grundsätzlich verbieten. In den meisten Bundesländern entscheiden die Schulen selbst über die Art und Weise der Nutzung.
Welche Regelungen gelten aktuell in Bayern und an Schulen im Landkreis Bad Kissingen?
Handys dürfen vorübergehend einbehalten werden
Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (Art. 56 Abs. 5 BayEUG) regelt seit 2022 im Freistaat den Gebrauch von Smartphones in Schulen.
Darin heißt es: „Die Verwendung von digitalen Endgeräten ist für Schülerinnen und Schüler nur im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen zulässig, soweit die Aufsicht führende Person dies gestattet. Im Übrigen ist sie im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zulässig, soweit dies die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulforum allgemein oder die Aufsicht führende Person im Einzelfall gestattet.“
Das gilt nicht für Grundschulen und Grundschulstufen an Förderschulen. Zudem heißt es weiter: „Bei unzulässiger Verwendung kann das digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden.“
Damit will das Kultusministerium einen klaren Rahmen und gleichzeitig den Schulen die notwendige Flexibilität für individuelle Lösungen vor Ort geben. Wie diese aussehen können, haben wir Schulen im Landkreis gefragt.
Keine Smartphones in der Pause
Am Johann-Philipp-von-Schönborn-Gymnasium in Münnerstadt dürfen Handys mit in die Schule genommen werden.
Das Schulforum (bestehend aus Schulleiter , Eltern-, Schülervertreter und Landkreis Bad Kissingen) hat im Juni 2024 beschlossen, dass die Vormittagspausen frei von der Nutzung digitaler Endgeräte wie Smartphones oder Tablets sein sollen.
„In begründeten Ausnahmefällen, etwa zur gesundheitlichen Überwachung von Schülerinnen und Schülern oder bei dringenden Telefonaten, ist eine Nutzung nach Rücksprache mit der Pausenaufsicht gestattet“, informiert Schulleiter Peter Rottmann.
Grundsätzlich sei die Verwendung nur nach Genehmigung im Unterricht oder bei schulischen Veranstaltungen erlaubt.
Wenn sich ein Kind nicht an die Regel hält, werde das Smartphone zeitweise einbehalten, doch nur so lange, wie es erforderlich und angemessen sei, so Rottmann. „In der Regel erfolgt die Herausgabe also spätestens am Ende des Unterrichtstags.“
Tablet statt Arbeitsheft
Genauso wie das Gymnasium in Münnerstadt ist die Jakob-Kaiser-Realschule in Hammelburg „Digitale Schule der Zukunft“, einem Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. „Das heißt, die 7. bis 10. Klassen arbeiten mit iPads“, erklärt Rektor Christian Buchner.
„Handys werden gar nicht genutzt und bleiben in der Schultasche.“ 2024 wurde in Abstimmung mit dem Schulforum die Hausordnung umgeschrieben. „Seitdem dürfen in den Pausen keine Handys genutzt und auch nicht in der Hosentasche mitgeführt werden, weil es einfach zu viel Missbrauch gab.“
Sollte sich ein Schüler nicht an diese Regeln halten, wird das Gerät abgenommen und am selben Tag den Eltern übergeben. „Bei neuen Regeln dauert es immer ein bisschen, bis sie verinnerlicht werden und es kostet Kraft, sie jedes Mal wieder zu erklären. Aber die Verstöße werden immer weniger“, berichtet Christian Buchner.
Nutzung nur für Unterricht
„Grundsätzlich dürfen Handys mitgebracht werden, müssen jedoch von 8 Uhr bis 13 Uhr, sowie im Nachmittagsunterricht auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben“, erklärt Schulleiter Michael Kreil von der Staatlichen Realschule Bad Brückenau.
„Eine Nutzung ist nur erlaubt, wenn die Lehrkraft dies ausdrücklich zu unterrichtlichen Zwecken gestattet.“ Auch hier wird das Mobiltelefon bei Verstößen eingezogen und muss von den Eltern abgeholt werden.
Genauso an der Freiherr-von-Lutz-Mittelschule in Münnerstadt. In jedem Klassenzimmer gibt es eine Handy-Garage zur Aufbewahrung. „Für Infos aus dem Schulmanager oder zu Recherchezwecken werden die Mobiltelefone auch benutzt“, berichtet Schuldirektor Klaus Grübel.

An der Mittelschule Oerlenbach sind die Regeln ähnlich, hier gibt es ebenfalls eine Handy-Garage. „Im Allgemeinen werden diese Regeln problemlos akzeptiert“, sagt Schulleiter Ulrich Müller . An der dazugehörigen Grundschule dürfen Handys und internetfähige Geräte nicht mit in die Schule genommen werden.
Smartwatches auch verboten
„Bei uns hat meines Wissens kein Kind ein Handy dabei. Es darf weder eingeschaltet noch benutzt werden“, sagt Sabine Oschmann-Hockgeiger , Grundschulrektorin in Oberleichtersbach.
„Das ist auch nicht nötig, denn bei dringendem Bedarf können Eltern bei uns in der Schule anrufen und umgekehrt, das Kind nach Hause telefonieren.“ Aus demselben Grund wurden auch Smartwatches verboten, die vor einiger Zeit beliebt waren. „Das ist für Eltern eine Scheinsicherheit.“
Auch an der Sinnberg-Grundschule in Bad Kissingen müssen Mobiltelefone ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt werden. Wer sich daran nicht hält, wird ermahnt oder muss es abgeben. Schwerwiegende Verstöße, wie zum Beispiel Mitschüler zu fotografieren, sind laut Konrektorin Katja König bisher nicht vorgekommen.