zurück
MÜNNERSTADT (AA)
Guter Job für geländegängige Opas
So manches Geheimnis rankt sich um die Siebener, die über die Einhaltung der Grenzen wachen.
zz
 |  aktualisiert: 03.12.2006 22:29 Uhr
Diesmal konnte Josef Parsch, der Vorsitzende des Juliuskreises, im Erzähl-Café des Juliusspitals Alfons Kleinhenz aus Bad Kissingen/Hausen begrüßen. Der rüstige 80-Jährige übt seit 50 Jahren das Ehrenamt eines Feldgeschworenen aus und ist seit 25 Jahren Kreisvorsitzender. Kleinhenz zeigte den interessierten Zuhörern die Entstehung und die Bedeutung der Feldgeschworenen-Institution auf.

Bereits in Rom, Ägypten und Babylon kannte man Leute, die die Fluren vermaßen. Das Agrargesetz von Kaiser Augustus wurde Grundlage der Feldgeschworenen. Das römische Recht beherrschte noch lange das germanische Reich, das sich seit Karl dem Großen auch Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation benannte. Die älteste bayerische Urkunde datiert im Landkreis Bad Kissingen vom 7. Januar 777. Sie bestätigt die Übereignung eines Gutes im Raum Hammelburg durch Karl den Großen an das Kloster Fulda.

Früher war vor dem Kauf der Grenzgang einer Gemarkung üblich. Der Besitzwechsel wurde dann an Ort und Stelle vorgenommen. Dabei waren zwölf erwachsene Zeugen und eben so viele Knaben, die Ohrfeigen bekamen, um eine nachhaltige Erinnerung an diesen Kauf zu bewirken. Nur durch mündliche Überlieferung wurden Grenzen markiert. Der Begriff kommt vom slawischen Wort graniza. Hierzulande hieß Grenze ursprünglich Mark. Erst nach 1648 wurden Urkunden in deutscher Sprache geschrieben. Alles, was früher mündlich überliefert wurde, wurde nun schriftlich fixiert.

Das Feldgeschworeneninstitut übte früher auch die Rechtsprechung aus. Der Bürgermeister war dabei der örtliche Chef. Die fachliche Aufsicht übte das Vermessungsamt aus. Feldgeschworene kamen früher meist aus der Landwirtschaft. Für ihre Auswahl gab es schon zu Julius Echters Zeiten strenge Kriterien. So sollten sie möglichst aus dem Ort stammen oder wenigstens seit zehn Jahren dort ansässig sein.

Ehr- und sittsame Bürger waren erwünscht, die sich aber aufs Rechnen und Schreiben verstanden. Nach Kleinhenz werden heute vor allem "geländegängige Opas" bevorzugt. Nach der Französischen Revolution kam Franken zu Bayern. Dort wurde nun erstmals das Feldgeschworenenwesen gesetzlich verankert.

Am 1.  Januar 1900 trat das Bürgerliche Gesetz in Kraft. Bei den Amtsgerichten wurden Grundbücher angelegt. 1900 wurde das Gesetz die Abmarkung der Grundstücke betreffend beschlossen. Es legte auch die Rechte und Pflichten der Feldgeschworenen fest. 1981 wurde es durch ein neues Gesetz abgelöst. Im Bezirk Bad Kissingen West gibt es zur Zeit 125 Feldgeschworene. Sie tragen auch die Bezeichnung Siebener. In einer Gemeinde können bis zu sieben Männer zu Geschworenen bestellt werden. Sie müssen den sogenannten Siebener-Eid ablegen. Dieses Siebener-Geheimnis müssen sie mit ins Grab nehmen. Die Grenzsteinsicherung wird seit dem Mittelalter dadurch gewahrt. Heute haben die Feldgeschworenen das Problem, dass von ihnen gesetzte Grenzsteine durch große Ackerbaumaschinen ausgegraben werden.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top