
Die Verlockung für einen Kämmerer scheint groß: einfach in Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze A und B anheben und schon sprudeln die Einnahmen in die unter Umständen klamme Stadtkasse. Doch das ist nicht, was der Bayerische Städtetag empfiehlt. Und auch Bad Brückenaus Kämmerer Andreas Braun strebt das nicht an, auch wenn die Stadt dringend Geld bräuchte. Es geht vielmehr um "Aufkommensneutralität". Dem sollen die nun beschlossenen Hebesätze gerecht werden. Unsicherheiten bleiben.
Einnahmen bei Grundsteuer sollen stabil bleiben
Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass Grundstückseigentümer ab 2025 künftig genauso viel Grundsteuer zahlen wie dieses Jahr. Mit der Reform wird es unter den einzelnen Steuerzahlern einige Gewinner, aber auch viele Verlierer geben. Aber für die Kommunen sollen die Einnahmen an Grundsteuer auch nach Umsetzung der Reform insgesamt gleich bleiben, die durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig wurde.
Dieses Aufkommen genau vorherzuberechnen, kommt einer Quadratur des Kreises gleich. Denn die Hebesätze einer Stadt oder Gemeinde fußen auf den Messbeträgen für die Grundstücke, die das Finanzamt festlegt. Diese beruhen wiederum auf den Daten, die die Grundstückseigentümer auch im Landkreis Bad Kissingen in ihrer Grundsteuererklärung einreichen mussten.
Viele Grundsteuererklärungen fehlerhaft
Doch die Praxis zeigt: Viele dieser Erklärungen sind fehlerhaft ausgefüllt. Gegen nicht wenige Bescheide vom Finanzamt laufen Widersprüche. Und bei manchen Grundstücksbesitzern fehlen die Daten ganz.
Insofern konnte Andreas Braun dem Stadtrat zur Entscheidungsfindung nur ungefähre Modellrechnungen vorlegen, wie das Grundsteuerniveau dieses Jahres 2025 in etwa erreichbar wäre. Bei der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wurden in zu Ende gehenden Jahr mit einem Hebesatz von 350 Prozent insgesamt 13.300 Euro eingenommen. Nach der Reform müsste der Hebesatz laut dem Kämmerer zwischen 240 und 250 liegen. Bei ersterem Prozentsatz errechnet Braun mit Einnahmen von 13.100 Euro, also wenige hundert Euro weniger als bisher.
Mehreinnahmen bei geringerer Grundsteuer B
Frappierender würde der Unterschied bei der Grundsteuer B ausfallen. Zu ihrer jährlichen Zahlung ist jeder Eigentümer eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks und eines Gebäudes verpflichtet. Hier lag das Steueraufkommen 2024 bei einem Hebesatz von 350 bei rund 938.200 Euro.
Würde man diesen Hebesatz nächstes Jahr auf 280 Prozent senken, könnte sich die Stadt voraussichtlich über fast 33.000 Euro an Mehreinnahmen freuen. Bei einer weiteren Senkung auf 270 Prozentpunkte käme nach Brauns Rechnung aber schon wieder ein Verlust heraus: 930.000 Euro insgesamt und damit 8.200 Euro weniger.
Marberg: Hebesätze nicht in Stein gemeißelt
Bürgermeister Jan Marberg ( SPD ) führte aus, dass die Stadtverwaltung gern einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer A und B gehabt hätte; in der Sitzungsvorlage stand jeweils 260 Prozent. Laut dem Kämmerer basierte dieser Vorschlag aber auf etwas veralteten Zahlen.
Wegen der unvollständigen Daten seien die neuen Hebesätze auch nicht in Stein gemeißelt, so der Bürgermeister weiter. Innerhalb der nächsten drei bis vier Jahre müsste man sie wahrscheinlich nochmal anpassen.
Zimmermanns Vorschlag findet keine Mehrheit
Stadträtin Adelheid Zimmermann ( FDP ) wollte den goldenen Mittelweg beschreiten: 275 Prozent bei der Grundsteuer B. Doch für ihren Antrag fand sich keine Mehrheit (bei 7:11-Stimmen abgelehnt). Besser sah es bei dem Vorschlag aus, die Grundsteuer A bei 240 und die Grundsteuer B bei 280 Prozent festzulegen (15:5). Die entsprechende, schon ab 1. Januar 2025 gültige Hebesatzsatzung wurde anschließend auch beschlossen.
Damit würden dem städtischen Kämmerer nächstes Jahr moderate Mehreinnahmen winken - wenn sein Berechnungsmodell auch praktisch eintritt.