Vor mehr als 100 Jahren kämpften zahlreiche Frauen, wie Ellen Ammann, Helene Weber , Alice Salomon oder Clara Zetkin , mit großem Einsatz und unermüdlich dafür, dass auch Frauen wählen dürfen. Ihr Engagement und ihre Zähigkeit wurden schließlich belohnt.
Mit dem Reichswahlgesetz vom 30. November 1918 durften Frauen zum ersten Mal in Deutschland wählen und gewählt werden. Die eigentliche Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland ist am 12. November 1918. Am 19. Januar 1919 gaben Frauen in Deutschland erstmals ihre Stimme ab und ließen sich auch als Abgeordnete wählen. Die erste Damenwahl in Deutschland war Realität.
Wie historische Aufnahmen beweisen, trugen zur damaligen Zeit die Frauen in der Öffentlichkeit gerne einen modischen Hut. Dieses historische Datum nimmt der Katholische Frauenbund (KDFB) zum Anlass für den Aufruf "Wir ziehen den Hut." Mit dieser Aktion wollen die Frauen des KDFB vor den damals besonders engagierten Frauen und vor allen Frauen, die politisch denken und handeln, sprichwörtlich den Hut ziehen. Gleichzeitig sollen auch die Frauen gestärkt werden, "die sich heute politisch für eine demokratische, lebenswerte Gesellschaft engagieren."
Bekenntnis zur Demokratie und den Frauenrechten
Dem Aufruf des KDFB folgten auch die Mitglieder des Frauenbundes Großwenkheim und präsentierten sich am 15. Dezember 2018 bei der Aktion Sternstunden mit diversen Hüten. Speziell am Samstag, 19. Januar, sollen sich, so der KDFB, Frauen mit Hut zeigen und auf die Straße gehen, um einzukaufen, zu flanieren und zu demonstrieren. Das Tragen eines Hutes am Jubiläumstag solle ein Bekenntnis zur Demokratie und den Frauenrechten sein.