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Bad Brückenau
Grabmäler überprüfen
Nach der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Bad Brückenau sind die Grabmale, Grabeinfassungen, Fundamente und sonstigen baulichen Anlagen vom Nutzungsberechtigten dauernd in verkehrssicherem...
Redaktion
 |  aktualisiert: 29.03.2025 01:03 Uhr

Nach der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Bad Brückenau sind die Grabmale , Grabeinfassungen, Fundamente und sonstigen baulichen Anlagen vom Nutzungsberechtigten dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

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