Nach der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Bad Brückenau sind die Grabmale , Grabeinfassungen, Fundamente und sonstigen baulichen Anlagen vom Nutzungsberechtigten dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.
Die Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien gibt vor, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden müssen. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird im Auftrag der Stadt Bad Brückenau ein externes Prüfungsteam der Firma Grabmalprüfung Becker & Weißbach (Wettenberg) die Überprüfung der Grabmale aller städtischen Grabstätten (Fuldaer Straße, Waldfriedhof Leimbachstraße, Römershag und Wernarz) durchführen. Die Standsicherheitsprüfung wird voraussichtlich im Zeitraum vom 14. bis 17. April durchgeführt. Nähere Informationen erteilt die Friedhofsverwaltung auf Anfrage unter Tel. 09741/804 14 12.
Die Nutzungsberechtigten der Grabmale , die den Vorschriften nicht entsprechen, erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. Die Grabmale derjenigen Nutzungsberechtigten, die dem nicht nachkommen, werden auf deren Kosten entfernt oder befestigt. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal auf Kosten des Nutzungsberechtigten zusätzlich gesichert, beziehungsweise, falls dies nicht möglich ist, umgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten für jeden Schaden, der an Personen oder Sachen entsteht, voll haften. red