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Bad Kissingen
GmbH bleibt beliebteste Rechtsform
Statistik Die IHK Würzburg-Schweinfurt bestätigt für 2024 mehr Eintragungen von Unternehmen im Handelsregister. Sowohl Eintragungen als auch Löschungen liegen über dem Vorjahresniveau.
Eintragungen im Handelsregister: DIe IHK Würzburg-Schweinfurt nimmt Stellung zu Neueintragungen sowie Umfirmierungen und Gegenstandsänderungen sowie Sitzverlegungen im IHK-Bezirk.       -  Eintragungen im Handelsregister: DIe IHK Würzburg-Schweinfurt nimmt Stellung zu Neueintragungen sowie Umfirmierungen und Gegenstandsänderungen sowie Sitzverlegungen im IHK-Bezirk.
Foto: SymbolFabian Strauch/dpa | Eintragungen im Handelsregister: DIe IHK Würzburg-Schweinfurt nimmt Stellung zu Neueintragungen sowie Umfirmierungen und Gegenstandsänderungen sowie Sitzverlegungen im IHK-Bezirk.
Redaktion
 |  aktualisiert: 06.04.2025 01:01 Uhr

Im Jahr 2024 ist die Zahl der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen erneut gestiegen. Die Rechtsformen mit beschränkter Haftung führen weiterhin die Rangliste an. Das geht aus einer Pressemeldung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Würzburg-Schweinfurt hervor. Laut amtlicher Statistik beträgt die Zunahme bei den im Handelsregister eingetragenen Firmen im Jahr 2024 insgesamt +421 Firmen. Den 1262 Firmeneintragungen stehen 841 Löschungen gegenüber. Der Saldo ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen (2023: +478). Sowohl die Eintragungen (2023: 1186) als auch die Löschungen (2023: 708) liegen jedoch über dem Vorjahresniveau.

Bezogen auf alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen liegt die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)“ mit 61 Prozent an der Spitze, gefolgt von der „Unternehmergesellschaft/UG (haftungsbeschränkt)“ und der „GmbH & Co. KG“ mit 16 Prozent beziehungsweise zehn Prozent. Kaum eine Rolle spielen die „UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG“ und die „Aktiengesellschaft (AG)“ mit weniger als einem Prozent.

Rechtsformen mit persönlicher Haftung haben nur einen geringen Anteil an den Handelsregistereintragungen. Sechs Prozent entfallen auf die Rechtsform des „eingetragenen Einzelunternehmens / e. K.“, jeweils ein Prozent auf die „offene Handelsgesellschaft (OHG)“ und die „Kommanditgesellschaft (KG)“. Knapp drei Prozent der Anmeldungen entfallen auf sonstige Rechtsformen. Am beliebtesten sind die Branchenschwerpunkte „Verwaltung und Führung von Unternehmen/Unternehmensberatung“, zu denen auch Holdinggesellschaften gehören, sowie der Einzelhandel einschließlich E-Commerce.

IHK berät

Die IHK unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen im Bereich des Firmenrechts. Seit Einführung des Gesellschaftsregisters gibt die IHK darüber hinaus auch Stellungnahmen zum Namen der eGbR ab. Im Jahr 2024 haben die IHK-Experten rund 1700 Stellungnahmen gegenüber dem Registergericht, Notaren sowie Existenzgründern abgegeben. „Durch eine kostenlose Prüfung der Firmierung im Vorfeld lässt sich eine Rückfrage beim Registergericht oft vermeiden“, sagt IHK-Beraterin Daniela Dusel. Anfragen sind über ein Online-Formular unter wuerzburg.ihk.de/firmenvoranfrage möglich. Neben Neueintragungen nimmt die IHK auch Stellung zu Umfirmierungen und Gegenstandsänderungen sowie Sitzverlegungen im IHK-Bezirk. red

 
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