
Bereits Anfang Mai 2023 hat Bauunternehmer und CSU-Stadtratsmitglied Patrick Bindrum den Hammelburger Stadtrat in einer nichtöffentlichen Sitzung über sein Vorhaben zur Erweiterung des Gewerbegebietes in Westheim informiert. Wenige Tage später sickerten die Informationen dann auch in die Bevölkerung durch.
Die Meinungen dazu sind bis heute gespalten - auch im Stadtrat. Kein Wunder also, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit der zu diesem Thema eingegangenen Bürgeranträge für ordentlich Diskussionen sorgte.
Zwei Bürgeranträge bei der Verwaltung eingereicht
Vor knapp drei Wochen, am 25. November 2024, übergab Patrick Bindrum der Verwaltung in Hammelburg seinen Bürgerantrag. Die Bitte: Der Stadtrat soll ein Ratsbegehren mit der Frage "Soll die Stadt Hammelburg für die Flächen im Gewerbegebiet 'Westheim 4' die Aufstellung eines Flächennutzungs- und Bebauungsplans zugunsten einer zukunftsorientierten Gewerbeentwicklung einleiten?" auf den Weg bringen.
Einigen Dorfbewohnern passte das so nicht. Genau eine Woche später, am 2. Dezember 2024, reichten sie deshalb ebenfalls einen Antrag bei der Stadt ein. Ihr Wunsch: "Zur Erhaltung der Natur- und Naherholungsgebiete soll in Verbindung mit der Flächensparoffensive der bayerischen Staatsregierung das im ISEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) der Stadt Hammelburg genannte Entwicklungspotential des Gewerbeparks Saaletal ruhen gelassen werden."
Richtigkeit der Bürgeranträge zum Gewerbegebiet Westheim festgestellt
Nachdem der Stadtrat laut Gesetz spätestens einen Monat nach Eingang der beiden Anträge über deren Zulässigkeit abgestimmt haben muss, erfolgte diese nun in der Stadtratssitzung am Donnerstag, 12. Dezember 2024. "Erstmal geht es also nur um die Prüfung der Zulässigkeit, noch nicht um den Inhalt an sich", verdeutlicht Geschäftsleiter Florian Memmel in der Sitzung.
Sind die Formalien eingehalten, ist der Stadtrat verpflichtet sich in den nächsten drei Monaten mit dem Thema auseinandersetzten. In Westheim ist das der Fall, denn: Beide Anträge seien hinsichtlich ihrer formellen und materiellen Kriterien von der Verwaltung überprüft und als zulässig eingestuft worden. Auch die Stadträte stellten die Richtigkeit der beiden Bürgeranträge fest.
Das wird von der Verwaltung geprüft
Hauptgegenstand der materiellen Prüfung sei vor allem die Frage, ob es sich bei der Thematik des Bürgerantrags um eine gemeindliche Angelegenheit handelt. "Zu den formellen Anforderungen zählen die ordnungsgemäße Einreichung, das Vorliegen einer Begründung, die Benennung von bis zu drei vertretungsberechtigten Personen und die Erfüllung des notwendigen Quorums sowie die hierzu erforderliche Unterschriftsberechtigung."
Den Antrag von Patrick Bindrum haben insgesamt 202 von 8765 Stimmberechtigten unterschrieben. Davon ungültige Stimmen: fünf. Der Bürgerantrag der Westheimer wurde mit fast doppelt so vielen Unterschriften an die Verwaltung übergeben.
Von den 403 eingereichten Stimmen waren 25 nicht gültig. Die Anzahl der Stimmberechtigen: 8778. Die unterschiedliche Zahl bei den stimmberechtigten Personen erklärt Memmel folgendermaßen: "Durch den Monatswechsel zwischen den Einreichungen hat sich hier diese Differenz ergeben."
Gewerbegebiet sorgt unter den Stadträten für Diskussion
Trotz dass die Zulässigkeit während der gesamten Sitzung unfragwürdig war, blieben die Diskussion über das Thema nicht aus. Norbert Schaub (SPD) äußerte seinen Unmut: "Ich bin ein bisschen irritiert, dass zwei der Antragsteller hier im Gremium dabei sitzen."
In ihrer Funktion als Stadträte könnten Patrick Bindrum und Martin Wende den Antrag auf ein Ratsbegehren auch direkt stellen und müssten nicht den Umweg über einen Bürgerantrag gehen. "Es ist natürlich etwas irritierend, wenn sich unter den genannten vertretungsberechtigten Personen des Bürgerantrags gleichzeitig zwei Stadträte befinden", stimmt ihm Kollege Reinhard Schaupp (CBB) zu. Doch dem CBBLer gibt noch etwas zu denken: die in dem Bürgerantrag von Patrick Bindrum genannte Formulierung "zügig, ohne Ausschöpfung der gesetzlichen Fristen".
Entscheidung Anfang Januar ist zu früh
"Die Verwaltung interpretiert diese Passage dahingehende, dass der Stadtrat nicht drei Monaten warten soll, bis er inhaltlich über den Bürgerantrag berät", erklärt Florian Memmel. Der Vorschlag seitens der Verwaltung lautet deshalb: eine inhaltliche Abstimmung in der nächsten Stadtratssitzung am 8. Januar 2025.
Verpflichtend sei das aber nicht. Heißt: Selbst mit Zustimmung der Zulässigkeit ist der Standrat nicht an den Termin Anfang Januar gebunden. Das Gewerbegebiet in Westheim könne auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. "Der Hintergrundgedanke ist doch der: Es soll eine Abstimmung mit der Bundestagswahl stattfinden, dass die Erfolgschancen für das Ratsbegehren erhöht wird und die Antragsteller ihrem Ziel damit ein Stück näher kommen. Ich weiß nicht, ob wir als Stadtrat das Interesse haben, so die Chancen der Antragsteller zu erhöhen", vermutet Reinhard Schaupp.
Termin zur Bundestagswahl vom Tisch
Ähnlich wie er sah das auch die Mehrheit der übrigen Räte. Die inhaltliche Entscheidung bereits Anfang Januar zu treffen, gehe zu schnell. Es brauche mehr Zeit für Vorberatungen und Diskussion. "Der Halbsatz ist deshalb enthalten, damit man es möglichst schafft, im Zuge der Bundestagswahl das Ratsbegehren mit durchzuführen. So kann man den Moment nutzen, um eine möglichst repräsentative Mehrheit der Menschen in ihrer Meinung zu bekommen", erklärt Mit-Antragsteller Martin Wende (CSU).
Generell sei die Wahlbeteiligung bei Bürgerentscheiden nämlich eher geringer. Am Ende ist sich die Mehrheit der Räte einig: keine inhaltliche Diskussion Anfang Januar. Der Bürgerentscheid zur Bundestagswahl ist damit erstmal vom Tisch.