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Bad Kissingen
Gewalt-Aufrufe im Internet kosten Waffenhändler die Lizenz
Auch in zweiter Instanz bekam ein Bad Kissinger nicht Recht: Er hetzte "Bewaffnet Euch!" – und wunderte sich, dass die Behörden Angst vor dem Schützen bekamen.
Gewalt-Aufrufe im Internet kosten Waffenhändler die Lizenz       -  Feuerwaffen (hier ein Symbolbild) und der Handel damit ist einem Bad Kissinger weiter verwehrt, entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Der Mann hatte im Internet dazu aufgerufen, sich zu bewaffnen – und deshalb die Lizenz entzogen bekommen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand | Feuerwaffen (hier ein Symbolbild) und der Handel damit ist einem Bad Kissinger weiter verwehrt, entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:17 Uhr

Kimme, Korn, Schluss! Nach aggressiven Äußerungen eines Waffenbesitzers ging das Landratsamt Bad Kissingen auf Nummer sicher: Nach Hinweisen der Schweinfurter Kripo entzog es 2015 dem Unterfranken die Waffenbesitzkarten. Der Mann hatte neun davon mit insgesamt 63 Waffen und Wechselsystemen. Mit weiteren Bescheiden widerrief das Landratsamt auch die sprengstoffrechtliche Erlaubnis sowie die Genehmigung zum gewerbsmäßig betriebenen Handel mit Waffen und Munition.

Dagegen "schoss" der Mann vor Gericht aus allen Rohren – aber er zielte daneben, wie jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) abschließend entschied. Er kriegt die Lizenzen nicht wieder, bestätigte auf Anfrage Claudia Frieser, die Pressesprecherin des VGH.

Der Waffenliebhaber war durch aggressive Leserkommentare in Onlineauftritten von Medien und durch Äußerungen im sozialen Netzwerk Facebook aufgefallen, die Zweifel an seiner Zuverlässigkeit weckten. Die aber ist Voraussetzung, um Waffen besitzen zu dürfen.

Der Mann fordert mehrfach: "Bewaffnet Euch"

Die Meldung "Junge Frau entkommt sexuellem Übergriff in Jena" kommentierte er mit: "Passt auf Eure Frauen und Töchter auf. Aber vor allem – bewaffnet Euch!" Zur Nachricht "Brandbrief: Marxlohs Einwohner fühlen sich ausgeliefert" schrieb der Mann: "Morgen auch bei Dir. Bereite Dich schon mal darauf vor. Und bewaffne Dich."

Einen Kommentar zur Flüchtlingspolititk erwiderte der Kläger mit: "Lasst sie kommen, kein Problem. Es darf nur kein Steuerzahlergeld mehr an sie fließen. Und die Steuerzahler müssen bewaffnet werden. Dann wird alles gut."

Der Zusammenhang, in den diese Aufrufe gestellt waren, ließen bereits für die Richter am Verwaltungsgericht Würzburg den Schluss zu, dass er "eine Verteidigung mit der (Schuss-)Waffe ohne Ansehung der konkreten Situation befürwortet". Waffen und deren Anwendung betrachte der Mann, "ersichtlich als bevorzugtes Mittel", um Konflikte zu lösen. Wortwahl und Diktion seiner Posts nährten die Befürchtung, "er werde Waffen missbräuchlich verwenden".

Kein erkennbar satirischer Charakter

Der Waffenfreund versuchte, seine Äußerungen als Satire darzustellen. Doch das glaubten ihm die Juristen nicht. Die Posts hätten "keinen erkennbar satirischen Charakter".

Wie die Würzburger Verwaltungsrichter sah auch die höhere Instanz bereits zuvor im Eilverfahren keine Einschränkung der Meinungsfreiheit des Mannes. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse verbiete ihm nicht, eine bestimmte Meinung zu haben oder zu äußern.

"Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg", teilte der VGH ihm jetzt mit. Der Internetauftritt des Klägers sei beredt: "Die Äußerungen illustrierten die Einstellung des Klägers zu Waffen und deren Anwendung, die er ersichtlich als bevorzugtes Mittel betrachte, Konflikte zu lösen." Die Aufrufe zur Bewaffnung ließen "nicht erkennen, dass der Kläger nur eine ordnungsgemäße Verwendung von Waffen befürworte und deshalb das Vertrauen verdiene, er werde auch künftig mit Schusswaffen verantwortungsbewusst umgehen", heißt es in der Entscheidung und abschließend: "Dieser Beschluss ist unanfechtbar."

 
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