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Hammelburg/Würzburg
Geständnis erspart Finanzberater Gefängnis
Mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen ist ein ehemaliger Finanzberater aus dem Raum Hammelburg jetzt vor Gericht. Er hat Kunden um insgesamt 123 000 Euro betrogen.
Mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist ein ehemaliger Finanzberater aus dem Raum Hammelburg vor dem Schöffengericht in Würzburg. Dort musste er sich vor allem wegen Betrugs in neun Fällen verantworten.
Foto: Thomas Obermeier | Mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist ein ehemaliger Finanzberater aus dem Raum Hammelburg vor dem Schöffengericht in Würzburg. Dort musste er sich vor allem wegen Betrugs in neun Fällen verantworten.
Siegfried Farkas
Siegfried Farkas
 |  aktualisiert: 03.12.2019 08:54 Uhr

Der Mann hat das Vertrauen von Bekannten und Kunden grob missbraucht und Geld, das diese ihm zur Anlage übergeben hatten, für eigene Zwecke ausgegeben. Dafür erhielt der ehemalige Finanzberater aus dem Raum Hammelburg jetzt vor Gericht die Quittung.

Dass der gelernte Bankbetriebswirt dabei vor dem Schöffengericht in Würzburg mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten davonkam, hat er hauptsächlich einem rückhaltlosen Geständnis zu verdanken. Gleich nachdem der Staatsanwalt die Anklage mit neun Fällen, die ihm zur Last gelegt wurden, vorgetragen hatte, räumte er all das in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung vollständig ein. Er habe das Vertrauen seiner Opfer ausgenutzt und schäme sich dafür.

In eine Negativspirale geraten

Zur Begründung erklärte der Mann, er sei "in eine Negativspirale geraten und nicht wieder herausgekommen". Jahrelang habe er Probleme mit Alkohol und Depressionen gehabt. Auch von einem Burnout war die Rede. Erst in jüngerer Zeit gehe es ihm wieder etwas besser. Er habe zur Zeit der Taten immer fest geglaubt, die Gelder doch zurückzahlen zu können. Seine Hoffnung auf ein Darlehen aus der Schweiz, das er dafür habe verwenden wollen, sei aber geplatzt.

Auf 123 000 Euro summierten sich die Beträge, um die es in der Anklage ging. Erhalten hatte der ehemalige Finanzberater das Geld jeweils mit Hinweisen auf eine Anlage in der Schweiz mit einem Jahr Laufzeit und dreiprozentiger Verzinsung. Wirklich angelegt hat der Mann das Geld aber nicht. Stattdessen benutzte er es zumeist gezielt, um eigene Finanzprobleme zu lindern ("Die Bank hat gedrückt und gedrückt") oder für den Lebensunterhalt.

Opfer hatten großes Vertrauen

Das Vertrauen seiner Opfer, die er zum Teil schon länger kannte, war offenbar ziemlich groß. Fünfstellige Zahlungen kamen oft lediglich auf mündliche Erläuterung zustande. Mehr als den allgemeinen Hinweis auf eine Anlage in Schweizer Franken und von dem Finanzberater selbst ausgestellte Bestätigungen über den Eingang des Geldes bekamen die Betroffenen wohl nicht. Wenn die Einlagen samt Zinsen nicht zum gewünschten Zeitpunkt zurückkamen, ließen sie sich zum Teil mehrfach vertrösten.

Zurückgezahlt hat der Mann, der inzwischen Rentner ist, von den 123 000 Euro noch nichts. Das Gericht ordnete für die 123 000 Euro zwar die Einziehung von Wertersatz an. Trotzdem muss sich erst noch zeigen, wie viel das den Opfern nützt. Sein Wohnhaus, erklärte der Mann, stehe zur Zwangsversteigerung an. Das Elternhaus, "das ist halt eine alte Burg", sei zwar auch noch da. Es sei aber nicht klar, welchen Wert es hat. Dazu sprach der ehemalige Finanzberater von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds, deren Wert und Verwertbarkeit aber nach Einschätzung von Gericht und Staatsanwaltschaft fraglich ist.

Zeugenaussagen erübrigten sich durch Geständnis 

Die zur Verhandlung geladenen Zeugen hätte es eigentlich gar nicht alle gebraucht. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht hatten sich angesichts des uneingeschränkten Geständnisses auch bereits darauf verständigt, auf die meisten von ihnen zu verzichten. Da sie fast ausnahmslos aber bereits warteten, wurden sie dann eben doch gehört. An der Bewertung der Taten änderte das nichts.

Der Staatsanwalt hatte mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren nicht viel mehr gefordert, als das Gericht dann verhängte. Und der Verteidiger hatte, ohne eine konkrete Dauer zu nennen, eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, als angemessen bezeichnet. Der Angeklagte selbst sagte: "Ich habe Scheiße gebaut, ich weiß das und kann mich nur entschuldigen."

Anlagegeschäfte ohne Erlaubnis betrieben

Neben dem Betrug legte das Gericht dem gelernten Bankbetriebswirt im Urteil auch zur Last, dass er ohne die dafür nötige Erlaubnis der Bafin Anlageschäfte betrieben habe. Der ursprünglich ebenfalls erhobene Vorwurf der Untreue erübrigte sich im Laufe der Verhandlung. Zugute hielt das Gericht dem Mann vor allem sein rückhaltloses Geständnis, seine schwierige psychische Situation und dass er zur Tatzeit nicht vorbestraft war. Gegen ihn sprach, dass er das Vertrauen seiner Opfer "schamlos und dreist" ausgenutzt hatte.

Urteil schon rechtskräftig

Am Ende bekam der Rentner zusätzlich zur Bewährungsstrafe 250 gemeinnützige Arbeitsstunden auferlegt. Das fand der Anwalt des Mannes sogar sehr sinnvoll. Sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt willigten am Ende der Verhandlung ein, auf Rechtsmittel zu verzichten. Der Mann nahm sein Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.

 
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