Seinen Anhänger stehen lassen musste der 34-jährige Fahrer eines Gespanns, nachdem ihn die Mellrichstädter Polizei am Donnerstagvormittag kontrolliert hatte. Denn er besaß nicht die erforderliche Fahrerlaubnis, wie es im Bericht des Polizeipräsidiums Unterfranken heißt.
Zum Führen des Gespanns mit einem Gesamtgewicht von 4610 Kilogramm wäre die Fahrerlaubnisklasse BE nötig gewesen. Diese besaß der Mann aus dem aber Landkreis nicht. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Die Polizei Unterfranken rät:
„Sollten Sie sich nicht sicher sein ob Ihr Führerschein ausreicht, um ein Fahrzeuggespann zu führen, wenden Sie sich mit Ihrer Frage telefonisch an die für sie zuständige Polizeiinspektion oder an die nächste Fahrschule .“
Grundsätzlich gilt: Zum Führen eines Fahrzeuggespanns aus Pkw und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg mit der Führerscheinklasse B darf die Summe aus der Gesamtmasse des Pkw und der Gesamtmasse des Anhängers 3500 Kilogramm nicht übersteigen. Dies gilt unabhängig von der Beladung. Eine Überladung des Anhängers zieht unter Umständen weitere Anzeigen nach sich. pol