Bad Kissingen
Gerichtsbekannt und unbelehrbar: Freiheitsstrafe
Er ist der Polizei und dem Gericht schon lange bekannt. Jetzt geht der 34-Jährige aus dem Landkreis Bad Kissingen zurück ins Gefängnis.
Schon seit 15 Jahren ist der heute 34-Jährige wegen verschiedener Vergehen – darunter Diebstahl, Körperverletzung und Verleumdung – bei Polizei und Gericht bekannt. Jetzt musste er sich wegen Betrugs und falscher Verdächtigung in zwei Fällen, wegen Bedrohung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, wegen Vortäuschens einer Straftat und Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht sowie wegen Nachstellung in Tateinheit mit Bedrohung wieder vor dem Bad Kissinger Schöffengericht verantworten.
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