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Bad Kissingen
Gemeinderätin rät Vereinen: Unbedingt und schnell Einspruch erheben
Vereine, die vor etwa zwei Wochen aufgefordert wurden, für den für den Eintrag ins Transparenzregister rückwirkend 11,52 Euro zu zahlen, müssen jetzt schnell sein, wenn sie das Geld sparen wollen.
Gemeinnützige Vereinigungen, die einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen (Paragraf 52 bis 54 der Abgabenordnung) und einen entsprechenden Freistellungsbescheid des Finanzamtes haben, können für kommende Jahre eine Gebührenbefreiung beantragen uns so Geld sparen.   Symbolfoto:  Christin Klose/dpa       -  Gemeinnützige Vereinigungen, die einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen (Paragraf 52 bis 54 der Abgabenordnung) und einen entsprechenden Freistellungsbescheid des Finanzamtes haben, können für kommende Jahre eine Gebührenbefreiung beantragen uns so Geld sparen.   Symbolfoto:  Christin Klose/dpa
| Gemeinnützige Vereinigungen, die einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen (Paragraf 52 bis 54 der Abgabenordnung) und einen entsprechenden Freistellungsbescheid des Finanzamtes haben, können für kommende Jahre eine ...
Redaktion
 |  aktualisiert: 17.08.2022 10:05 Uhr

Bereits Mitte Februar hatten wohl alle Vereine im Landkreis einen Gebührenbescheid des Bundesanzeiger Verlags im Briefkasten. Darin wurden sie aufgefordert, für den Eintrag ins Transparenzregister rückwirkend 11,52 Euro zu zahlen. Was manchem Kassier vielleicht als schlechter Scherz und Fake-Rechnung erschien, ist allerdings rechtens. Jedoch kann bis Mitte März schriftlich Einspruch erhoben und die Zahlungsbefreiung für kommende Jahre beantragt werden.

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