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Gelnhausen
Gefährliche Körperverletzung bei Kirmes-Prügelei
Ein 29-Jähriger erhielt eine siebenmonatige Bewährungsstrafe und muss ein Schmerzensgeld zahlen. Beim Prozess gab es widersprüchliche Zeugenaussagen, wie betrunken der Täter war und mit was er zugeschlagen hatte. Wem glaubte der Richter.
Nach einer blutigen Auseinandersetzung auf der Kirmes in Schwarzenfels stand der Angreifer nun in Gelnhausen vor Gericht. Symbolfoto: Christopher Schulz       -  Nach einer blutigen Auseinandersetzung auf der Kirmes in Schwarzenfels stand der Angreifer nun in Gelnhausen vor Gericht. Symbolfoto: Christopher Schulz
| Nach einer blutigen Auseinandersetzung auf der Kirmes in Schwarzenfels stand der Angreifer nun in Gelnhausen vor Gericht. Symbolfoto: Christopher Schulz
Ulrich Schwind
 |  aktualisiert: 30.10.2022 10:40 Uhr

Blutige Auseinandersetzung auf der Kirmes in Schwarzenfels: Der Angreifer wurde deswegen jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.

Außerdem muss der 29-jährige aus dem Nachbarlandkreis ein Schmerzensgeld von 750 Euro an das 23-jährige Opfer aus dem Altlandkreis Bad Brückenau zahlen. Der Staatsanwalt hatte zehn Monate und eine Zahlung von 1500 Euro gefordert, der Verteidiger wegen "fahrlässigen Vollrausches" lediglich eine Geldstrafe. Insgesamt sechs Zeugen wurden in dem Verfahren gehört, die teilweise sehr widersprüchliche Aussagen machten.

Platzwunde am Kopf

Fest steht, dass es auf der Dorffeier am 11. September vergangenen Jahres gegen 23.30 Uhr zu einer Rangelei vor dem Festzelt kam. In diesem Zusammenhang behaupteten sowohl der Angeklagte als auch das Opfer schlichtend eingegriffen zu haben. Nach Überzeugung von Richter Andreas Weiß schlug dabei der Angeklagte dem Opfer - beide alkoholisiert - mit einer Glasflasche auf den Hinterkopf, so dass dieser eine blutende Kopfplatzwunde davontrug, die anschließend im Krankenhaus Bad Brückenau genäht werden musste.

Und sie wird den 23-Jährigen zeitlebens als Narbe an den Vorfall erinnern, wovon sich die Prozessbeteiligten im Gerichtssaal überzeugten. Nach der Tat hatte ein Arzt ihn wegen der Verletzung zwei Wochen krankgeschrieben.

Laut der Aussage des Opfers war er erst etwa fünf Minuten zuvor mit Kumpels auf der Kerb erschienen, als ihn der Schlag völlig unvermittelt von hinten traf. Den Täter sah er nicht. Anders sein 23-jähriger Freund und eine neutrale 19-jährige Zeugin. Sie beide beobachteten den wuchtigen Schlag mit einer Bierflasche .

Verteidiger spricht von Filmriss

Der Verteidiger des Angeklagten betonte von Anfang an die hohe Alkoholisierung seines Mandanten. Dieser sei "sehr betrunken" und am Folgetag nicht mehr in der Lage gewesen, sich an Details zu erinnern. Er sprach sogar von einem "Filmriss". Schon seit dem Vormittag habe er pro Stunde mindestens zwei bis drei Bier konsumiert, später auch Schnaps-Mischgetränke.

Tröte oder Bierflasche?

Nach seiner Auffassung sei kein bewusster Schlag mit einer Bierflasche erfolgt. Vielmehr habe der 29-Jährige an diesem Tag ein Fußballspiel als Zuschauer besucht, ausgestattet mit einer metallenen Tröte. Diese sei mit einer Schnur an dessen Handgelenk befestigt gewesen. Als es dann zu später Stunde zu einer Rangelei von mehreren Personen kam, sei sein Mandant mit ruderförmigen Armbewegungen dazwischen gegangen. Dabei habe er mit der Tröte den 23-Jährigen am Kopf getroffen. Laut Anwalt gab es bei der Kirmes gar kein Bier in Flaschen, sondern nur in Bechern. Diese Aussage widerlegten andere Zeugen.

Polizist beschreibt Angeklagten als leicht alkoholisiert

Auch der 26-jährige Kumpel des Angeklagten, ebenfalls aus dem Sinntal, malte das Bild eines Volltrunkenen, der sogar schon Schwierigkeiten beim Laufen hatte. Dem stand die Aussage eines 36-jährigen Polizeibeamten aus Schlüchtern gegenüber, der mit einem Kollegen zu der Schlägerei gerufen wurde. Er beschrieb den Angeklagten lediglich als "leicht alkoholisiert". Am Tatort seien auch Scherben von Flaschen gefunden worden. Die Geschichte mit einer Tröte als Tatwerkzeug überraschte den Beamten. Von dieser Version höre er zum ersten Mal. Davon sei am Tatort keine Rede gewesen. Eine Alkoholmessung hatte der 29-Jährige auf Befragen der Polizisten abgelehnt.

Der Angeklagte, der bislang nicht vorbestraft war, betonte in seinem Schlusswort, sich bei dem Geschädigten gerne entschuldigen zu wollen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der den Gerichtssaal aber schon verlassen. ls

 
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