Thundorf
"Galgenhölzle" erinnert an Hinrichtungen
Auf dem Galgenberg, der noch heute so genannt wird, hat man vor etwa 300 Jahren Delinquenten hingerichtet und eine Frau geköpft.
Vielfältig gestaltete sich in früheren Jahrhunderten die Gerichtsbarkeit, wie am Beispiel Thundorf deutlich wird. Dies belegt die Dokumentation in dem Heft "Geschichte der Herrschaft Thundorf" von Sebastian Zeißner. Der Ort gehörte 1354 die Vogtei betreffend zum Amt Rotenstein und in Gerichtssachen teilweise. Schon bald stand die Gerichtsbarkeit den Gebietern von Thundorf zu.
Es gab drei Herrschaften: Die "Dorfherrschaft" bestand in dem Recht, eine Gemeindeordnung zu geben, die Dorfmeister zu bestätigen und zu verpflichten, die Gemeinderechnungen zu prüfen und Obervormundschaft auszuüben. Die "Lehensherrschaft" bestand in dem Recht, Haus, Hof, Feld, Wiese jemandem auf Lebenszeit zu leihen, den Lebenseid abzunehmen, Lehensbriefe auszufertigen gegen Abgaben wie Getreide, Hühner, Eier, Käse, Erbzins, Handlohn und den Zehnt.
Die "Vogteiliche Herrschaft" war die vom Lehen ausgehende Berechtigung, auf dem Lehen die niedere Gerichtsbarkeit an Personen und Sachen auszuüben. Testamente zu eröffnen, zu bestätigen und zu vollstrecken, Grundteilungen vorzunehmen, Schuld- und Bürgschaftsklagen anzunehmen und zu schlichten, Injurien zu untersuchen und zu strafen.
Unter der Bezeichnung "Vogtei" oder Helfgericht wurden die geringen und schweren Vergehen behandelt, die sich in Thundorf, Theinfeld, Rothhausen und Umgebung zugetragen hatten. Das Helfgericht wurde 1551 gehalten, bestellt und ausgetragen nach der Gerichtsordnung, die einst Wilhelm I von Schaumberg aufgerichtet und vom Kaiser hatte bestätigen lassen. Jährlich fanden drei gemeine Gerichte statt. Dort wurden die gemeinen Vergehen und die aus der Herrschaft erlassene Dorfordnung der Gemeinde zu Thundorf eröffnet und vorgelesen. Laut Protokoll vom 13. Oktober 1689 wurde das gewöhnliche Zehntgericht in der oberen Schaumberger Stube gehegt.
Ausgenommen von der Gerichtsbarkeit im Dorf waren vier Güter, die mit drei Rügen, nämlich Mord, Diebstahl und Notzucht, der Cent Maßbach unterworfen waren. Jedes der vier Güter gab jährlich einen Laib Brot. Nach der Centgerichtsordnung von 1601 hatte Thundorf einen Schöffen zu stellen, ebenso Ransbach und Rothhausen.
Inhaber des Centgerichts waren im 15. und 16. Jahrhundert die Herren von Maßbach. Durch häusliche Schulden gedrängt und aus Abneigung gegen das Hochstift Würzburg verkauften die drei Brüder Hans Wilhelm, Philipp und Veit Ulrich von Maßbach am 12. Dezember 1598 ihr Centgericht mit Ausnahme der Orte Maßbach und Volkershausen und das halbe Vogteigericht von Poppenlauer an das Burggrafentum von Thundorf für 7000 Gulden und 150 Goldgulden. Der Burggraf Otto von Schaumberg verkaufte im Jahr 1626 die Würzburgischen Orte an das Hochstift.
Beim Centgericht blieben Poppenlauer, Rothhausen, Theinfeld, Ransbach und Thundorf. Dazu kamen 1699 Maßbach und Volkershausen. Die vier Höfe zu Thundorf waren nach dem Aussterben der Herren von Maßbach an Sachsen Eisenach gegangen. Durch Vergleich im Jahr 1686 zwischen dem Hochstift Würzburg und Sachsen Eisenach verzichtete letzteres auf seine Gerechtsame in Poppenlauer und Thundorf zugunsten des Hochstifts. Schließlich wurde nach Vertrag mit dem Deutschorden in Münnerstadt und mit Einwilligung der Herren von Rosenbach 1735 die Cent Maßbach nach Thundorf verlegt. Es durfte aber keine andere als die Maßbacher Zehntordnung eingeführt werden.
Galgen und Rabenstein befanden sich auf der zwischen Rothhausen und Thundorf gelegenen Anhöhe, die heute noch der Galgenberg oder das "Galgenhölzle" genannt wird. An dieser Stätte hat man vor 300 Jahren (1717) vier Delinquenten, am 22. Februar 1737, Nikolaus Luther (genannt der Krumme Nickel) wegen verschiedener Diebstähle durch den Strang hingerichtet und 1742 eine Frau aus Poppenlauer geköpft. Dabei hieb der Scharfrichter so ungeschickt, dass er das Kinn der Frau mit abschlug.
Das Ende des Centgerichts Maßbach-Thundorf kam, als der Justizbeamte Rüthlein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde (19. August 1811) und die Ausübung der richterlichen Geschäfte und die Überweisung des Gerichts selbst für das Landgericht Münnerstadt angeordnet wurde.
Es gab drei Herrschaften: Die "Dorfherrschaft" bestand in dem Recht, eine Gemeindeordnung zu geben, die Dorfmeister zu bestätigen und zu verpflichten, die Gemeinderechnungen zu prüfen und Obervormundschaft auszuüben. Die "Lehensherrschaft" bestand in dem Recht, Haus, Hof, Feld, Wiese jemandem auf Lebenszeit zu leihen, den Lebenseid abzunehmen, Lehensbriefe auszufertigen gegen Abgaben wie Getreide, Hühner, Eier, Käse, Erbzins, Handlohn und den Zehnt.
Die "Vogteiliche Herrschaft" war die vom Lehen ausgehende Berechtigung, auf dem Lehen die niedere Gerichtsbarkeit an Personen und Sachen auszuüben. Testamente zu eröffnen, zu bestätigen und zu vollstrecken, Grundteilungen vorzunehmen, Schuld- und Bürgschaftsklagen anzunehmen und zu schlichten, Injurien zu untersuchen und zu strafen.
Geringe und schwere Vergehen
Unter der Bezeichnung "Vogtei" oder Helfgericht wurden die geringen und schweren Vergehen behandelt, die sich in Thundorf, Theinfeld, Rothhausen und Umgebung zugetragen hatten. Das Helfgericht wurde 1551 gehalten, bestellt und ausgetragen nach der Gerichtsordnung, die einst Wilhelm I von Schaumberg aufgerichtet und vom Kaiser hatte bestätigen lassen. Jährlich fanden drei gemeine Gerichte statt. Dort wurden die gemeinen Vergehen und die aus der Herrschaft erlassene Dorfordnung der Gemeinde zu Thundorf eröffnet und vorgelesen. Laut Protokoll vom 13. Oktober 1689 wurde das gewöhnliche Zehntgericht in der oberen Schaumberger Stube gehegt.
Ausgenommen von der Gerichtsbarkeit im Dorf waren vier Güter, die mit drei Rügen, nämlich Mord, Diebstahl und Notzucht, der Cent Maßbach unterworfen waren. Jedes der vier Güter gab jährlich einen Laib Brot. Nach der Centgerichtsordnung von 1601 hatte Thundorf einen Schöffen zu stellen, ebenso Ransbach und Rothhausen.
Inhaber des Centgerichts waren im 15. und 16. Jahrhundert die Herren von Maßbach. Durch häusliche Schulden gedrängt und aus Abneigung gegen das Hochstift Würzburg verkauften die drei Brüder Hans Wilhelm, Philipp und Veit Ulrich von Maßbach am 12. Dezember 1598 ihr Centgericht mit Ausnahme der Orte Maßbach und Volkershausen und das halbe Vogteigericht von Poppenlauer an das Burggrafentum von Thundorf für 7000 Gulden und 150 Goldgulden. Der Burggraf Otto von Schaumberg verkaufte im Jahr 1626 die Würzburgischen Orte an das Hochstift.
Vergleich brachte Veränderung
Beim Centgericht blieben Poppenlauer, Rothhausen, Theinfeld, Ransbach und Thundorf. Dazu kamen 1699 Maßbach und Volkershausen. Die vier Höfe zu Thundorf waren nach dem Aussterben der Herren von Maßbach an Sachsen Eisenach gegangen. Durch Vergleich im Jahr 1686 zwischen dem Hochstift Würzburg und Sachsen Eisenach verzichtete letzteres auf seine Gerechtsame in Poppenlauer und Thundorf zugunsten des Hochstifts. Schließlich wurde nach Vertrag mit dem Deutschorden in Münnerstadt und mit Einwilligung der Herren von Rosenbach 1735 die Cent Maßbach nach Thundorf verlegt. Es durfte aber keine andere als die Maßbacher Zehntordnung eingeführt werden.
Ungeschickter Henker
Galgen und Rabenstein befanden sich auf der zwischen Rothhausen und Thundorf gelegenen Anhöhe, die heute noch der Galgenberg oder das "Galgenhölzle" genannt wird. An dieser Stätte hat man vor 300 Jahren (1717) vier Delinquenten, am 22. Februar 1737, Nikolaus Luther (genannt der Krumme Nickel) wegen verschiedener Diebstähle durch den Strang hingerichtet und 1742 eine Frau aus Poppenlauer geköpft. Dabei hieb der Scharfrichter so ungeschickt, dass er das Kinn der Frau mit abschlug.Das Ende des Centgerichts Maßbach-Thundorf kam, als der Justizbeamte Rüthlein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde (19. August 1811) und die Ausübung der richterlichen Geschäfte und die Überweisung des Gerichts selbst für das Landgericht Münnerstadt angeordnet wurde.
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