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Bad Kissingen
Führerschein umtauschen
Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen Papierführerschein hat, muss ihn bis Mitte Januar 2025 umgetauscht haben.Es ist zwar noch Zeit, erfahrungsgemäß werden aber in den nächsten Wochen die...
Redaktion
 |  aktualisiert: 24.03.2025 01:06 Uhr

Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen Papierführerschein hat, muss ihn bis Mitte Januar 2025 umgetauscht haben.

Es ist zwar noch Zeit, erfahrungsgemäß werden aber in den nächsten Wochen die Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Bad Kissingen knapp, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes. Noch bis 19. Januar 2025 haben Bürgerinnen und Bürger Zeit, ihren Führerschein umzutauschen – wenn sie 1971 oder später geboren wurden und ihre Fahrerlaubnis noch auf Papier gedruckt ist. Aktuell ist die Nachfrage noch verhalten, das wird sich aber sehr bald ändern.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde bereiten sich derzeit auf die heiße Phase im Führerschein-Pflichtumtausch vor“, sagt Sachgebietsleiter Ralph Heinrich laut Mitteilung. „Erfahrungsgemäß erinnern sich viele Bürgerinnen und Bürger erst im Dezember daran, dass sie unbedingt noch ihren Führerschein umtauschen müssen. Durch die verstärkte Nachfrage werden dann die Termine knapp. Das heißt, dass viele ihren Wunschtermin nicht zeitnah online buchen können, sondern stattdessen einen späteren Termin nehmen müssen.“ Aus diesem Grund empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde, den Führerschein rechtzeitig umzutauschen. „Die Termine werden online auf der Homepage des Landratsamtes Bad Kissingen gebucht. Wir sind bemüht, allen Bürgeranliegen so schnell wie möglich nachzukommen“, versichert Heinrich .

Die Fahrerlaubnisbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die Jahrgänge zwischen 1953 und 1970 ihre Papierführerscheine noch nicht vollständig umgetauscht haben. „Es wird jetzt höchste Zeit, das grau- oder rosafarbene Dokument in das fälschungssichere Scheckkartenformat umtauschen zu lassen. Wer sich weiterhin mit dem alten, mittlerweile ungültigen Papier-Dokument ausweist, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, so Heinrich .

Wenn Mitte Januar 2025 die Aufruffrist für die Papierführerscheine aller Jahrgänge abgelaufen ist, werden die Inhaber von Scheckkarten-Führerscheinen aufgerufen, sich an den Umtausch zu machen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird dazu gesondert aufrufen.

Mehr Infos zum Führerschein-Pflichtumtausch unter: www.kg.de/m_33656 red

 
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