Um die Holzwirtschaft ist es in der jüngsten Sitzung des Fuchsstädter Gemeinderats gegangen. Das Betriebsergebnis erreichte mit einem Plus von rund 57 000 Euro im vergangenen Jahr wieder schwarze Zahlen. Im Vergleich zum Vorjahressaldo konnte die Gemeinde rund 77 000 Euro gutmachen. "Dabei profitierten wir allerdings vom Vorjahr", räumte Förster Rainer Breunig ein.
Bei gleichbleibenden Hiebsatz und Zuwachsraten trugen die verdoppelte Altdurchforstung , die verminderte Verjüngungsnutzung und der verringerte Schadholzanteil beim Holzeinschlag eine Rolle. Schäden seien eher durch Trockenheit oder Sturm entstanden als durch den Borkenkäfer, berichtete Breunig. Mit herabgesetzten Preisen und Holz des Vorjahres, das noch nicht verkauft gewesen war, gelang die Wende.
Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) konnte erheblich mehr verkaufen. Hinzu kam eine erhöhte Förderung. Bei den Ausgaben schlagen die Lohnkosten , die Pflanzen und der Verbiss-Schutz, Rücke-Arbeiten und Beförsterung als größte Posten zu Buche. Rund 17.750 Pflanzungen nahmen die Forstarbeiter der Gemeinde vor. Auf rund 18 Hektar wurden Zäune gebaut, auf rund 25 Hektar war Bestandspflege notwendig.
Im Forstbetriebsplan für das noch junge Jahr sind weitere 12.000 Pflanzungen vorgesehen. Ein Drittel davon - im Pfützental, am Schweinfurter Weg und im Reitgrund, benötigen Einzelschutz. In 40 Hektar Wald will das Forstteam Bestandspflege vornehmen. Der Einschlag nach Revieren und Nutzungsarten ist auf insgesamt 3000 Festmeter fixiert.
Im weiteren Sitzungsverlauf befürwortete das Ratsgremium die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Wohnhäusern "Am Hirtenweg". Der Bewerber benötigt Befreiungen von mehreren Festsetzungen bezüglich Geschossigkeit, Traufhöhe und Dachneigung, die der Rat nach kurzer Debatte durchwinkte. Auch der Bau eines Einfamilienhauses "Am Bendel" erhielt die erforderliche Befreiungen mit der Maßgabe, den Grünordnungsplan zu beachten. Der Umnutzung eines Teilbereichs einer Lagerstätte zum Bürobereich im "Gründlein" gab der Gemeinderat statt, ebenso wie der Errichtung einer Ausstellungshalle im Gewerbegebiet "Neumühle".
Keine Einwände gab es gegen den Umlagebescheid 2021 für die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Elfershausen. Die bereits in der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Haushaltssatzung weist eine Verwaltungskostenumlage von 785.000 Euro aus. Fuchsstadt ist daran mit 313.695 Euro beteiligt. Was die Investitionskosten für 2021 angeht, sind diese auf 25.000 Euro festgesetzt. Fuchsstadt trägt davon 9990 Euro.
Der Umlagebescheid des Schulverbands Elfershausen-Fuchsstadt summiert sich im laufenden Haushaltsjahr auf 410.000 Euro. Für die Gemeinde Fuchsstadt errechnet sich für 92 Schüler ein Betrag rund 166.000 Euro. Die Umlage erhöht sich, weil die Klassenzimmer unter anderem mit "Whiteboards" im Rahmen des Förderprogramms Digital-Pakt ausgestattet werden sollen. Außerdem werden neue Server für die Langendorfer Schule, Unterrichts- und Lehrmittel gebraucht. Auch die Jugendsozialarbeit und die verlängerte Mittagsbetreuung kosten Geld. Beiden Bescheiden stimmten die Gemeinderäte einstimmig zu.
Das neue Abstandsflächenrecht der Bayerischen Bauordnung tritt am 1. Februar in Kraft. Es sieht ein verdichtetes und flächensparendes Bauen vor. Nach Meinung von zweitem Bürgermeister Mario Hugo ist es für Fuchsstadt kaum relevant. Und so passierte das Gesetz das Gremium, es gab nur drei Gegenstimmen.
Der Bürgermeister informierte über zwei, in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse. So hatte es im Rahmen des Förderprogramms für den Anschluss von Schulen an das Glasfasernetz eine Ausschreibung gegeben. Gefördert werden 90 Prozent der Kosten, jedoch maximal 50.000 Euro. Aufgrund des hohen Eigenanteils der Gemeinde - sie ist mit 70.000 Euro dabei - beschloss das Gremium, am Förderprogramm nicht teilzunehmen. Da ein Anschluss mit einem Gigabit möglich ist, will Fuchsstadt dieses Angebot buchen. "Vielleicht ergibt sich beim Ausbau der Straße "Am Kohlenberg/Obere Dorfstraße" eine Möglichkeit einen kostengünstigeren Glasfaseranschluss zu erhalten", so Gerner. Der zweite Beschluss betrifft den Verkauf zweier Bauplätze im Baugebiet "Hinterm Turm".