
Die Haftbedingungen für Bad Kissingens ehemaligen Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach sind gelockert worden. Das bestätigte Robert Hutter, Leiter der Justizvollzugsanstalten Würzburg und Schweinfurt, am Dienstagnachmittag auf Nachfrage.
„Er darf sich mittlerweile zu bestimmten Zeiten außerhalb der Anstalt aufhalten“, sagte Hutter. Die JVA habe die Möglichkeit, im Rahmen des Strafvollzugsgesetzes die Haftbedingungen zu lockern. Das Strafvollzugsgesetz lässt dabei verschiedene Möglichkeiten zu, wie unter anderem Freigang und Hafturlaub.
Voraussetzung ist, dass der Verurteilte sich im Gefängnis ordentlich führt. „Wenn ein Häftling mitarbeitet am Vollzugsziel, bekommt er die Chance, sich draußen zu beweisen“, erklärt Hutter. Das sei bei dem ehemaligen Kriminaldirektor der Fall. Außerdem gebe es in Bezug auf Laudenbach keine Befürchtungen, dass dieser die neu gewonnene Freiheit nutzt, um zu flüchten oder eine neue Straftat zu begehen.
Bei Wiedereingliederung helfen
Zu den Details der Haftlockerung mochte sich der JVA-Leiter aus Rücksicht auf Laudenbach nicht äußern. Er wolle dessen Wiedereingliederung nicht schädigen. „Wir haben bei der Vollzugsplanung einen Weg gefunden, um die Wiedereingliederung förderlich zu gestalten“, versicherte Hutter.
Laudenbachs Verteidiger Michael Schulze bestätigt auf Nachfrage, dass der Ex-OB jetzt Freigänger ist. Mit diesem Zugeständnis soll Häftlingen geholfen werden, in der Zeit nach der Haft wieder in der Gesellschaft Fuß zu fassen. Laudenbach darf sich – ähnlich wie Uli Hoeneß – ohne Aufsicht frei außerhalb des Gefängnisses bewegen. „Er arbeitet“, sagte Schulze, und das etwa seit Beginn des Jahres. Zu der Art der Tätigkeit äußerte sich Schulze aus Rücksicht auf seinen Mandanten nicht.
434 000 Euro illegal kassiert
Das ehemalige Bad Kissinger Stadtoberhaupt wurde vergangenen August verurteilt, weil es die Hand aufgehalten hatte. In den letzten Monaten seiner Amtszeit hatte der einstige Karriere-Polizist den Verkauf der ehemaligen Diabetes-Reha-Klinik Fürstenhof samt Café Schweizerhaus vom Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) an eine Schweizer Immobilien-Gesellschaft, die Russen gehört, eingefädelt. Dafür hatte er 434 000 Euro Provision erhalten. Das gilt als verbotene Vorteilsannahme. Das Geld und andere Einnahmen hatte er zudem nicht versteuert. Nach Überzeugung des Gerichts hat er rund 390 000 Euro Steuer hinterzogen.
Aufgeflogen war die Sache im Sommer 2013. Anfang August kam Laudenbach damals in Untersuchungshaft. Mehrere Versuche seiner Verteidigung, ihn aus der Untersuchungshaft in Freiheit zu bekommen, scheiterten.
Ende vergangenen Jahres beantragten Laudenbachs Anwälte dann, ihn nach der Hälfte seiner Haft vorzeitig auf Bewährung zu entlassen. Das Landgericht Schweinfurt entsprach dem Antrag, woraufhin die Staatsanwaltschaft Würzburg Beschwerde einlegte. Kurz vor Jahresende lehnte dann das Oberlandesgericht Bamberg Laudenbachs Antrag ab.
Bereits nach der Hälfte der Strafe entlassen zu werden, erfordere besondere Umstände, die lägen aber nicht vor, hieß es zur Begründung. Das Geständnis des früheren Kriminaldirektors war nach Überzeugung der Bamberger Richter „eher von Taktik als von Schuldeinsicht und Reue geprägt“. Die nächste Chance auf vorzeitige Haftentlassung hat Laudenbach nach zwei Dritteln der Haft. Stichtag dafür ist der 16. Mai 2015. Verteidiger Schulze kündigte dafür einen erneuten Antrag auf vorzeitige Haftentlassung an.
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