Karin Walter ist fest entschlossen: „Ich mache weiter, bis ich was erreicht habe.“ Man werde schon sehen, „ob es denen wurscht ist, wenn ich tot auf der Straße liege“. Das, womit sie weitermachen will, ist der Hungerstreik, auf den sie am Freitag und am Montag in der Oberen Marktstraße mit einem Transparent hinwies. Bei „denen“, gegen die sie damit protestiert, handelt es sich um das Landratsamt, genauer, um das dort angesiedelte Sozialamt.
Sie nehme zwar Flüssigkeit zu sich, berichtete Karin Walter am Montag vor dem Landratsamt. Aber sie habe seit Mittwochabend nichts mehr gegessen. Anlass der Aktion ist nach ihren Worten die Art und Weise, mit der das Sozialamt mit einem Antrag auf Gewährung eines Übergangsgeldes umgegangen sei. Mit diesem Wunsch sei sie an die Behörde herangetreten, weil sich die Situation für sie und ihren Mann in der jüngsten Vergangenheit zugespitzt habe.
Ihr Mann und sie bekämen Altersgrundsicherung. Der Mann leide an chronischer Bronchitis und Asthma. Anfang Juni habe er einen akuten Anfall nur knapp überlebt. Er müsse regelmäßig zum Arzt. Das koste viel Geld für Benzin. Dazu kämen Probleme mit dem altersschwachen Auto.
Grundsicherung bezieht das Ehepaar schon länger. Früher sei das Auskommen mit dem Amt völlig problemlos gewesen. Jetzt aber hätten sie einen neuen Sachbearbeiter angetroffen. Und der habe die Bitte, „mit Abtretungserklärung“ 300 Euro Übergangsgeld zu gewähren, „nicht für das Auto“, wie die Frau sagt, „sondern damit wir über den Monat kommen“, brüsk abgelehnt.
Dass sie in der Folge versucht habe, ein Gespräch mit dem Landrat zu bekommen, habe nichts gebracht. Bis Montag sei kein Rückruf erfolgt. Der ebenfalls eingeschaltete Leiter des Sozialamts habe erklärt, es sei kein Cent an weiterer Zahlung möglich. „Das kann man mit uns armen, alten, kranken Leuten doch nicht machen“, sagt die Frau: „Die wissen ja gar nicht, was das Leben kostet.“
Der Vorgang hat Karin Walter so aufgebracht, dass sie weitermachen will, obwohl nach ihren Worten das akute Finanzproblem im Moment gar nicht mehr besteht. Sie und ihr Mann könnten mit einer Rückzahlung ihres Vermieters rechnen, sagt sie. Vergangene Woche war dieses Geld noch nicht da. Jetzt aber habe der Vermieter vorgestreckt.
Das Landratsamt zeigte am Montag keine Bereitschaft, seine Position zu ändern. Die monatliche Hilfe für den Juli sei entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Ende Juni angewiesen worden. Miete werde direkt an den Vermieter gezahlt.
Die gewährte Hilfe solle „den Lebensunterhalt abdecken“. „Zusätzliche Überbrückungsgelder auszureichen“ könne nicht Aufgabe des Sozialamts sein, heißt es weiter. Es liege in der Verantwortung der Betroffenen, „mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen angemessen umzugehen“.
Die Leitung des Sozialamts habe zweimal mit dem betroffenen Mann telefoniert. Ergebnis sei, dass zusätzliche Leistungen für Juli nicht erbracht werden könnten. Solche zusätzlichen Leistungen seien „nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung unter Berücksichtigung der Individualhilfe nicht möglich“.