Ende 2021 hat ein junger Mann in einem Waldstück der Gemeinde Maßbach (Lkr. Bad Kissingen) auf der Gemarkung Poppenlauer 202 historische Silber- und Goldmünzen entdeckt.
Betrag ist geheim
„Wir überlassen den Schatz dem Finder“, teilte Bürgermeister der Marktgemeinde Maßbach, Matthias Klement (CSU), auf Anfrage dieser Redaktion mit. Diese Entscheidung fällte der Marktgemeinderat am Dienstag in nichtöffentlicher Sitzung. Nun muss der Finder die Hälfte des Wertes an die Gemeinde zahlen. „Der Betrag ist aber geheim“, so der Bürgermeister.
198 Silber- und vier Goldmünzen gefunden
Ein junger Mann, der die Schatzsuche als Hobby betreibt, hatte Ende 2021 im Wald bei Poppenlauer mithilfe eines Metalldetektors einen Krug mit 198 Silber- und vier Goldmünzen gefunden. Sie wurden überwiegend zwischen 1537 und 1639 geprägt, lediglich zwei Würzburger Pfennige sind noch älter.
Vermutet wird, dass ein Soldat oder Kaufmann diesen Münzschatz in Zusammenhang mit dem 30-jährigen Krieg vergraben hat und nicht mehr dazu kam, ihn wieder zu bergen.
Mike lieferte den Schatz, wie es Vorschrift ist, beim Landesamt für Denkmalpflege ab. In der Dienststelle des Amtes in Bamberg wurde er gründlich untersucht, gereinigt und katalogisiert. Die Münzen wurden in unterschiedlichsten Münzstätten, zum Beispiel Nürnberg, Dresden, Augsburg, Antwerpen, Konstanz, Schaffhausen, Prag und wie schon erwähnt Würzburg geprägt.
Fund des Schatzes streng geheim gehalten
Erst in seinem Jahresbericht in der letzten Sitzung des Marktgemeinderates 2022 erwähnte Matthias Klement öffentlich den Schatz. Anfang Februar gab das Landesamt für Denkmalpflege den Schatz an die beiden Eigentümer zurück.
Im Freistaat gehört ein im Boden gefundener Schatz jeweils zur Hälfte dem Finder und dem Grundeigentümer, in diesem Fall der Marktgemeinde . Das Landesamt hatte angeordnet, dass der Schatz nicht geteilt werden darf, sondern zusammenbleiben muss.
Marktgemeinde Maßbach erhält Hälfte des Wertes ausbezahlt
Das bedeutet also, dass der eine Eigentümer den Schatz behält und den anderen auszahlt. Klement hatte schon früher erklärt, dass die Marktgemeinde kaum Möglichkeiten hat, den Schatz zum Beispiel im Heimatmuseum der Öffentlichkeit zu präsentieren, da es dort keine Sicherheitsvorkehrungen gibt.
Deshalb entschied der Marktgemeinderat nun, dass der Schatz dem Finder überlassen wird. Dieser muss nun allerdings die Hälfte des Wertes an die Gemeinde bezahlen. Immerhin werden Besucher des Museums in Zukunft durch eine noch zu erstellende Dokumentation an den Schatzfund erinnert.