Zwischen Fangesängen, Fußballfachgesprächen und ausgelassenen Umarmungen kann es zuweilen auch zu Handgreiflichkeiten kommen. So hat es nach dem deutschen Viertelfinalsieg während der Fußball-EM 2012 einen Übergriff gegeben, dessen Folgen bis in den Verhandlungssaal des Kissinger Amtsgerichts reichten.
Auf der Anklagebank saß ein 22-jähriger Kissinger, der offenbar übereifrig eine Gruppe von Mädchen, darunter seine Cousine, schützen wollte. Dabei schlug er einem 30-jährigen Mann am Berliner Platz so stark ins Gesicht, dass dessen Brille zu Bruch ging und die Wunde genäht werden musste. Der feierlustige Mann sollte auf diese Weise wohl die rote Karte gezeigt bekommen. Die Verwarnungen hatte er überhört.
Zwei Zeugen bestätigten, dass der etwas zu kontaktfreudige Mann, der als Nebenkläger auftrat, zwar „gut drauf“ gewesen sei, aber nicht gestänkert habe. 2,5 Promille hatte hernach das Alkohol-Messgerät angezeigt.
Das Urteil fiel ambivalent aus: Zwar verstand die Richterin das Motiv des Angeklagten, seiner Cousine helfen zu wollen. Einen offenkundig Alkoholisierten müsse man aber mit milderen Mitteln überzeugen. Der Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro.