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SCHWEINFURT
Falscher Psychologe geht zum Zahnarzt
swg
 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:55 Uhr

Rund eineinhalb Jahre beschäftigt der Fall schon die Justiz, und auch beim jüngsten Anlauf am Amtsgericht Schweinfurt konnte der Deckel der Akte nicht geschlossen werden. Der Handwerker aus Nordrhein-Westfalen, der sich an einem Klinikum im Landkreis Bad Kissingen als promovierter Psychologe anstellen ließ, erschien am Montag nicht zur Verhandlung. Laut Mitteilung seines Verteidigers musste sich der Mann just an diesem Tag einer unaufschiebbaren Zahnoperation unterziehen.

Dem Mann Ende 40 werden Betrug, Urkundenfälschung und Missbrauch von Titeln zur Last gelegt. Der Angeklagte hatte von Dezember 2011 bis Januar 2012 rund sieben Wochen in jenem Klinikum gearbeitet und entsprechendes Gehalt kassiert.

Seine Bewerbungsunterlagen hatte er allesamt mittels Internet-Hilfen gefälscht, den falschen Doktortitel in den USA für eine beachtliche Dollar-Summe gekauft. Dass sein kriminelles Handeln nach einigen Wochen aufflog, war der Aufmerksamkeit einer Klinikmitarbeiterin zu verdanken.

Bereits im vergangenen September stand der Mann vor dem Amtsrichter in Schweinfurt. Schon damals mussten die anderen Prozessbeteiligten auf ihn warten, da der Angeklagte seinen Worten nach unterwegs eine Autopanne hatte. Das wiederum hatte den Richter zu der Empfehlung veranlasst, beim nächsten Mal doch bitte den Zug zu nehmen, bevor er die Verhandlung aussetzte und Nachermittlungen bezüglich der tatsächlichen Identität des Mannes anwies.

Bestätigung von Chirurgie

Die waren nun abgeschlossen, doch nicht nur Mitarbeiter der Klinik machten sich einmal mehr umsonst auf den Weg zum Gericht. „Mein Mandant hat mir am Wochenende per E-Mail mitgeteilt, dass er wegen einer dringend notwendigen Backenzahnbehandlung den Gerichtstermin nicht wahrnehmen kann“, berichtete der Verteidiger. Er legte zudem die Fax-Nachricht einer Kiefer- und Gesichtschirurgie vor, auf der besagter Termin bestätigt wurde.

Au Backe, mag sich der Richter gedacht haben und wählte sogleich die auf dem Fax angegebene Telefonnummer, um sich von der Richtigkeit des Fax-Inhalts zu überzeugen. Anschließend teilte er den Prozessbeteiligten mit, „dass sich am anderen Ende der Leitung eine Kiefer- und Gesichtschirurgie meldet, die die Behandlung des Angeklagten bestätigt“. Der Prozess wurde daraufhin erneut ausgesetzt.

Auf Anregung des Staatsanwalts, dem schon in der Septemberverhandlung das damalige Auftreten des Angeklagten so gar nicht schmeckte, muss der Handwerker binnen zwei Wochen eine ärztliche Bestätigung der Zahnoperation vorlegen. Der Angeklagte darf davon ausgehen, dass das Gericht der Echtheit des Attests buchstäblich auf den Zahn fühlen wird. Falls der Mann den Anweisungen nicht nachkommt, wird das Gericht erneut Haftbefehl gegen den Handwerker erlassen. Ein neuer Gerichtstermin wurde für Mitte Juni angesetzt.

 
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