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BAD BOCKLET/KONSTANZ
Falsche Ärztin kommt mit Bewährung davon
Siegfried Farkas
Siegfried Farkas
 |  aktualisiert: 03.12.2019 08:42 Uhr

Lotte Zahm hat Glück gehabt. Als sich die gelernte Anästhesieschwester jetzt vor dem Amtsgericht Konstanz wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Missbrauchs von Titeln verantworten musste, ging es nur um 91 Krankentransporte quer durch Süddeutschland, bei denen sie als falsche Ärztin in Deutschland unterwegs war. Zwei Jahre Haft auf Bewährung gab es am Ende als Strafe dafür.

Wenn das Gericht auch die fünf Jahre hätte einbeziehen müssen, welche Lotte Zahm zuvor in der Schweiz in verschiedenen Positionen als falsche Ärztin tätig war, wäre es wohl kaum bei einer Bewährungsstrafe geblieben. Zu den Fahrten in Süddeutschland war es gekommen, weil sich die 53-Jährige beim Rettungsdienst eines Schweizer Herzzentrums mit Sitzen in Kreuzlingen und Konstanz beworben und in der Folge ohne Zulassung als freiberufliche Notärztin in Konstanz gearbeitet hatte.

Lotte Zahm ist nicht der wirkliche Name der 53-Jährigen. So nennen Schweizer Medien die gelernte Krankenschwester, seit 2013 durch Berichte des Züricher Tagesanzeigers bekannt wurde, wo sie zwischen 2008 und 2013 im Land der Eidgenossen überall als Ärztin gearbeitet hatte.

Davor war sie unter anderem in Bad Bocklet tätig gewesen. Dort leitete sie ein Fachpflegezentrum. Dessen Betrieb wurde im Juni 2008 vom Landratsamt untersagt. Zudem ließ die Behörde das Haus damals unter großer Anteilnahme der Öffentlichkeit räumen. Das Amtsgericht Würzburg verhängte später eine Geldstrafe wegen Insolvenzdelikten. In Köln kam nach Angaben des Tagesanzeigers 2013 noch eine zehnmonatige Bewährungsstrafe hinzu. Dabei ging es um Gutachten über Pflegefälle, die Lotte Zahm illegal gefertigt hatte.

Letzte Chance

Das Amtsgericht Konstanz habe sich mit seinem milden Urteil jetzt nach eigenen Worten dafür entschieden, der Frau noch eine Chance zu geben, berichten die Deutsche Presseagentur und der Tagesanzeiger. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und fünf Monate gefordert. Bewährung wäre bei einer Strafe in dieser Größenordnung nicht mehr möglich gewesen. Die 53-Jährige neige dazu, sich „als mehr darzustellen, als sie eigentlich ist“, erklärte die Staatsanwältin dazu. Dieses Denken sei noch nicht beendet, es sei mit weiteren Straftaten zu rechnen.

In der Schweiz ist die 53-Jährige bis jetzt laut Tagesanzeiger noch nicht bestraft worden. Ihre Karriere dort werde jetzt in Berlin untersucht, schreibt die Züricher Zeitung. Die Zuger Staatsanwaltsschaft habe Ermittlungen gegen die Frau „zögerlich angegangen“ und dann an Berlin abgetreten.

Ihre Taten habe sie gestanden, heißt es in den Berichten aus Konstanz. Auch von Zukunftsplänen hat sie laut Tagesanzeiger dort berichtet. „Medizin“ wolle sie studieren, „in einem englischsprachigen Studiengang im EU-Ausland“.

 
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