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Bad Kissingen
Fall Laudenbach: Noch vor dem Fest aus dem "Knast"?
Eigentlich sollte Bad Kissingers Ex-Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach bereits am vergangenen Freitag aus dem Schweinfurter Gefängnis entlassen werden. Allerdings hat sich die Staatsanwaltschaft Würzburg quer gelegt, Laudenbach sitzt weiter. Er könnte noch vor Weihnachten frei kommen.
Seit August 2013 sitzt Ex-OB Karl Heinz Laudenbach in der JVA Schweinfurt ein.  Foto: Edgar Bartl       -  Seit August 2013 sitzt Ex-OB Karl Heinz Laudenbach in der JVA Schweinfurt ein.  Foto: Edgar Bartl
| Seit August 2013 sitzt Ex-OB Karl Heinz Laudenbach in der JVA Schweinfurt ein. Foto: Edgar Bartl
Edgar Bartl
 |  aktualisiert: 20.08.2022 18:25 Uhr
Nicht ganz nachvollziehen kann Rechtsanwalt Michael Schulze (Schweinfurt) das Verhalten der Staatsanwaltschaft Würzburg in Sachen Karl Heinz Laudenbach. Er hätte sich im Umgang mit seinem Mandanten mehr Fairness erhofft, sagte der Strafverteidiger. Der frühere OB (CSU/ parteilos) hätte eigentlich vorzeitigauf freien Fuß kommen sollen. Denn er habe die Hälfte der Haft - zwei Jahre und acht Monate wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung - verbüßt. Der Rest wäre zur Bewährung ausgesetzt worden.

Es habe eine entsprechende Absprache mit der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Würzburg gegeben. Diesem Deal habe im Vorfeld des Urteils auch die Staatsanwaltschaft Würzburg zugestimmt. Sie habe auch zugesagt, sich nicht gegen eine Entlassung zum Habstrafezeitpunkt zu wenden, so Rechtsanwalt Schulze. Jetzt aber habe sie - wie berichtet - gegen eine "gut begründete" Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Schweinfurt, die die Entlassung des Ex-OB zum jetzigen Zeitpunkt vorsehe, sofortige Beschwerde eingelegt. Der Beschluss werde daher zunächst nicht rechtskräftig. Laudenbach bleibt hinter Gittern.

"Mustergültiger Gefangener"

Nun muss das Oberlandesgericht Bamberg entscheiden, wann Laudenbach seine Zelle im Schweinfurter Gefängnis - die "Villa Rosa" - verlassen darf. Eine Entscheidung könnte binnen einer oder zweier Wochen ergehen.
Wie Schulze sagte, hatte die Staatsanwaltschaft zunächst keine Bedenken gegen eine vorzeitige Entlassung des 57-Jährigen gehabt, während die Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Würzburg, der der Schweinfurter "Knast" unterstellt ist, nicht zugunsten Laudenbachs ausgefallen sei. Das habe ihn erstaunt, da der Ex-OB in Schweinfurt als mustergültiger Gefangener gelte, so der Anwalt.

Karge Zelle im Keller

Der frühere Kriminaldirektor leide außerordentlich unter der Strafhaft. Aus Angst um seine Sicherheit verlasse er seine karge Zelle im Keller des Gefängnisses nicht. Er verzichte sogar auf den täglichen Hofgang, da er befürchten müsse, von anderen Gefangenen attackiert zu werden. Laudenbach sei um Jahre gealtert und habe nochmals stark abgenommen, so Verteidiger Schulze. Bislang habe er weder Hafturlaub noch Freigang bekommen. Ausdrücklich lobt der Verteidiger den Umgang des Gefängnispersonals mit seinem Mandanten als überaus korrekt und fair.

434 000 Euro illegal kassiert

Das ehemalige Bad Kissinger Stadtoberhaupt war verurteilt worden, weil es die Hand aufgehalten hatte. In den letzten Monaten seiner Amtszeit hatte der einstige Karriere-Polizist den Verkauf des Sanatoriums "Fürstenhof" samt Café Schweizerhaus von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) an eine Schweizer Immobilien-Gesellschaft, die Russen gehört, eingefädelt. Dafür hatte er 434 000 Euro Provision erhalten. Das gilt als verbotene Vorteilsannahme. Das Geld und andere Einnahmen in Höhe von insgesamt 614 000 Euro hatte er zudem nicht versteuert. Er hat nach Überzeugung des Gerichts rund 390 000 Euro hinterzogen. So wartet die Stadt Bad Kissingen noch immer auf 73 000 Euro Gewerbesteuer.

Wenige Wochen, bevor das Delikt verjährt worden wäre, flog die Sache auf. Wegen Fluchtgefahr kam Laudenbach in Untersuchungshaft. Mehrere Versuche seiner Verteidigung, ihn in Freiheit zu kommen, scheiterten.
Ermittelt wurde gegen mehrere weitere Beschuldigte, unter anderem gegen Laudenbachs Bruder. Denn auf dessen Konto in Österreich sollen große Teile der illegalen Verkaufsprovision gelandet sein. Das Geld sei abgehoben und in bar an Laudenbach übergeben worden, so die Staatsanwaltschaft.


Halbstraferegelung

Bedingungen Paragraf 57 des Strafgesetzbuches ermöglicht die Freilassung eines Häftlings nach der Verbüßung der Hälfte der Strafe. Der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt. Das ist nicht die Regel, sondern eher eine Ausnahme, und an etliche Bedingungen gebunden. So müssen der Betroffene, Gericht, Staatsanwaltschaft und Gefängnisleitung zustimmen. Der Verurteilte muss sich außerdem hinter Gittern untadelig benehmen, muss in Freiheit über intakte familiäre und soziale Bedingungen verfügen.

Auf Bewährung Normalerweise kommen Gefangene dann auf Bewährung frei, wenn sie zwei Drittel der Strafe abgesessen haben. Das wäre bei Laudenbach, da die U-Haft angerechnet wird, Ende April 2015 der Fall. Ob er in den Genuss dieser Regelung kommen wird, entscheidet die Strafvollstreckungskammer hinter verschlossenen Türen.
 
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