Das neue Grundsteuerrecht war Thema im Wildfleckener Gemeinderat . Ausführlich diskutiert wurde über eine neue Satzung zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab dem 1. Januar 2025.
Rund 365.000 Euro nimmt die Gemeinde Wildflecken pro Jahr aus der Grundsteuer ein. Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Grundsteuer sollen ab kommenden Jahr nicht dafür sorgen, dass sich die Einnahmen der Gemeinde grundlegend verändern, erläuterte Bürgermeister Gerd Kleinhenz (PWW).
Es liegen noch nicht alle Bescheide vor
Bisher betrug der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) und B (bebaute und unbebaute Flächen, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden) gleichermaßen 360 Prozent. Die Gemeindeverwaltung hatte dem Gemeinderat vorgeschlagen, dass der Grundsteuerhebsatz A bei 360 Prozent bestehen bleiben soll. Der Hebesatz für die Grundsteuer B sollte nach Vorschlag der Gemeindeverwaltung auf 280 Prozent gesenkt werden. Ziel ist, dass die Gemeinde am Ende in Summe nicht mehr oder weniger aus der Grundsteuer heraus einnehmen wird.
Für den einzelnen Grundstückseigentümer ergeben sich aufgrund der neuen Rechtslage Unterschiede zur bisherigen Berechnung. Es wird Verlierer und Gewinner der Reform geben, machte der Rathauschef klar.
Weil aber die Berechnung der Gemeindeverwaltung auf der Grundlage von lediglich 90 Prozent der zu erwartenden Bescheide erfolgt ist, regte sich im Gremium Widerstand gegen den Vorschlag der Verwaltung. „Wir sollten die Bürger auch mit Hinblick auf die noch kommenden finanziellen Belastungen durch die neue Kläranlage nicht noch mehr belasten“, forderte 3. Bürgermeister Herbert Nowak (CSU/PWG/OWII) nachdrücklich. Daher müsse man die Berechnungsgrundlage auf alle Bescheide ausweiten, selbst wenn diese aktuell noch gar nicht vorliegen.
Und so beschloss das Gremium überraschend, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 240 Prozent zu senken und den Hebesatz für die Grundsteuer A bei 360 Prozent zu belassen.
Deutlich wurde in der Diskussion aber auch, dass jährliche Anpassungen der Hebesätze bei Bedarf nicht auszuschließen sind, sollte sich die Einnahmensituation aus der Grundsteuer signifikant verändern. Das sei nicht absehbar.
Verkleidung mit Trapezblech
Die Hubert und Sven Wiegand GbR hat einen Bauantrag für den Neubau einer Überdachung an einem Stellplatz im Birkenweg in Oberwildflecken gestellt. Geplant ist, den Stellplatz am nordöstlichen Gebäudeteil zu überdachen. Dies betrifft eine Gesamtfläche von rund 158 Quadratmetern. Die Dacheindeckung soll mit Trapezblech erfolgen. Der Wildfleckener Marktgemeinderat erteilte sein Einvernehmen.
Ein weiterer Bauantrag betraf den Rückbau eines bestehenden Wohngebäudes und die Errichtung einer Gerätehalle in der Brückenauer Straße in Wildflecken . Dabei handelt es sich um einen Teilabriss des Gebäudes, weil die nördliche und die westliche Außenwand zumindest teilweise stehenbleiben sollen.
Größeren Diskussionsbedarf gab es im Gremium über die geplante Verkleidung der Gerätehalle mit Trapezblech. Aufgrund der Lage der Gerätehalle im dörflich geprägten Altortbereich von Wildflecken musste der Gemeinderat darüber entscheiden, ob sich das Bauvorhaben aus Sicht des Gremiums in das bestehende Ortsbild einfügt. Die umliegenden Scheunen und Lagerhallen bestehen aus Holz oder sind zumindest mit Holz verkleidet.
Bei lediglich einer Gegenstimme bewilligte der Gemeinderat nach ausführlicher Diskussion dann aber doch die Verkleidung der neuen Gerätehalle mit Trapezblech.
Walter Rüttiger (PWW) machte deutlich, dass es sich hierbei um einen „neuen Trend“ handelt, dem man sich als Gemeinderat nicht verschließen dürfe. Peter Nietsch (CSU/PWG/OWII) pflichtete bei, dass die Verkleidung mit Trapezblech für die Eigentümer langfristig mit deutlich geringerem Pflegeaufwand verbunden ist, sodass man sich als Kommunalpolitiker nicht dagegen stellen sollte.
Die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sandberg war für das Wildfleckener Gremium reine Formsache. Es ging um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Gemeinderat stimmte zu.
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