Bad Kissingen
Erinnerung kommt per Post
Mit Ablauf des 2. Mai 2023 endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern. Bisher haben rund 90 Prozent der hierzu verpflichteten...
Mit Ablauf des 2. Mai 2023 endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern. Bisher haben rund 90 Prozent der hierzu verpflichteten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Wer noch nicht abgegeben hat, erhält ab dem 15. Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben. Das Erinnerungsschreiben verlängert die Abgabefrist nicht, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern.
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