Mit Ablauf des 2. Mai 2023 endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern. Bisher haben rund 90 Prozent der hierzu verpflichteten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Wer noch nicht abgegeben hat, erhält ab dem 15. Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben. Das Erinnerungsschreiben verlängert die Abgabefrist nicht, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Grundsätzlich erhalten alle ein Erinnerungsschreiben, die bisher noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, obwohl sie hierzu verpflichtet sind. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte schnellstmöglich die Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Schließlich sieht die bundesweit geltende Abgabenordnung im Fall von Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe von Grundsteuererklärungen grundsätzlich eine Reihe möglicher Sanktionsmaßnahmen vor, zum Beispiel Verspätungszuschläge. Die Finanzverwaltung werde hierbei jedoch auch die Tatsache berücksichtigen, dass es sich bei der Grundsteuerreform um neues Recht handelt, heißt es in der Mitteilung weiter. Hilfen zur Abgabe der Grundsteuererklärung gibt es unter grundsteuer.bayern.de .
Da die Erinnerungsschreiben maschinell erstellt werden, können eingegangene Erklärungen ab einem bestimmten Datum für den Versand des Erinnerungsschreibens nicht mehr berücksichtigt werden. Das Datum wird im Erinnerungsschreiben angegeben. Wurde die Erklärung nach diesem Datum eingereicht, ist für die Eigentümerin bzw. den Eigentümer nichts veranlasst.
Insbesondere in folgenden Fällen kann man trotz einer abgegebenen Erklärung ein Erinnerungsschreiben erhalten: Die Grundsteuererklärung konnte nicht richtig zugeordnet werden (etwa weil darin ein falsches Aktenzeichen angegeben wurde oder weil Grundsteuererklärungen für mehrere Objekte unter demselben Aktenzeichen abgegeben wurden). Es wurde ein falscher Feststellungszeitpunkt angegeben. Alle Angaben sollten überprüft und falls nötig – eine neue (überarbeitete) Erklärung abgegeben werden. Fragen dazu beantwortet eine Hotline (Tel.: 089/307 000 77 (Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 16 Uhr). red