In ihrer Sitzung wurden die Euerdorfer Marktgemeinderäte über den aktuellen Sachstand zu den artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Bauleitplanung „Neuländer Weg“ informiert. Wie es im Protokoll heißt, hatte es dazu am 21. November 2023 einen Gesprächstermin mit Peter Piel von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Bad Kissingen, Landschaftsarchitekt Martin Beil von mb-Landschaftsplanung Würzburg, Dieter Heinrich vom Team Bautechnik Kirchner Oerlenbach, Bürgermeister Peter Bergel sowie Verena Loose und Brigitte Amberg von der Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf gegeben. Dabei erläuterte Architekt Beil zunächst die erforderlichen artenschutzrechtlichen Maßnahmen.
Hier lebt der Steinkauz
Er machte deutlich, dass die Ausgleichsmaßnahmen im südlichen Bereich unterhalb des geplanten Neubaugebietes (Bereich Tennisplatz) nicht ausreichend sind, da hier bereits der Steinkauz beheimatet ist. Auch Maßnahmen im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens schaffen keinen ausreichenden Ausgleich.
Peter Piel wies darauf hin, dass die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen vollständig zu kompensieren sind, bevor Eingriffe vorgenommen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen kann mehrere Jahre andauern. Als Maßnahmen sind gegebenenfalls auch Totholzbäume zu versetzen und Neupflanzungen vorzunehmen. Es werde von etwa 40 Bäumen ausgegangen, die je nach Umfang der Versetzungsmaßnahmen Kosten von rund 1000 bis 3000 Euro je Baum verursachen.
Anschließend ist ein Monitoring durchzuführen, das zeigt, dass der neu geschaffene Lebensraum auch von Steinkauz, Wendehals, usw. genutzt wird. Erst dann gelten die Auflagen als erfüllt.
Die vom Markt Euerdorf vorgeschlagenen Ausgleichsflächen im Bereich des Holzplatzes werden für die Artenschutzmaßnahmen als ausreichend erachtet. Die geplanten Maßnahmen sollen bereits in der Flächennutzungsplanänderung konkretisiert werden. Auch die Möglichkeiten einer abschnittsweisen Erschließung wurden erläutert. Der Bebauungsplan könnte vollumfänglich erstellt werden, aber mit der Maßgabe, dass der artenschutzrechtliche Bereich erst erschlossen wird, wenn die Ausgleichsmaßnahmen greifen. Die UNB würde mit dieser aufschiebenden Bedingung zustimmen.
Dieter Heinrich von Bautechnik Kirchner sagte, dass in jedem Fall im Zuge der Erschließung des ersten Abschnitts ein Regenrückhaltebecken erforderlich ist. Möglicherweise käme eine Zwischenlösung in Betracht und nach Fertigstellung der kompletten Erschließungsanlage die Umverlagerung zum endgültigen Standort. Eine Weitergabe der anfallenden Mehrkosten über die Erschließungsbeiträge ist noch abzuklären. Ebenso, ob das Regenrückhaltebecken im Bebauungsplan zunächst befristet aufgenommen wird und dann als Bauplatz ausgewiesen werden kann.
In jedem Fall kommen auf die Gemeinde bzw. die zukünftigen Grundstückseigentümer erhebliche Mehrkosten aufgrund der Ausgleichsmaßnahmen und eventuelle Zwischenlösungen zu. Im Januar/Februar werden die Maßnahmen im Detail ausgearbeitet und grob die Kosten für die Erschließung in zwei Bauabschnitten, inkl. einem provisorischen Regenrückhaltebecken ermittelt.
Grabungen erforderlich
Im Zuge der Bauleitplanung „Neuländer Weg“ wird vermutet, dass in der Nähe des Geltungsbereich des Baugebietes Bodendenkmäler vorhanden sind. Aus Gründen der allgemeinen Planungssicherheit sollen daher im Frühjahr Bodensondagen durchgeführt werden. Die zuständigen Besitzer und Landwirte müssen vorab darüber informiert werden. red/vä