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Westheim
Entscheidung über Bürgeranträge in Westheim gefallen
Ende 2024 gingen in der Verwaltung der Stadt Hammelburg zwei Bürgeranträge zum Gewerbegebiet 4 in Westheim ein. Mitte März lief die Behandlungsfrist aus. Wie der Stadtrat entschieden hat.
Gewerbepark Westheim       -  Bereits jetzt umfassen die drei bestehenden Gewerbegebiete in Westheim mehr als 40 Hektar Fläche, während das Dorf nur rund 31 Hektar für Wohnbebauung hat.
Foto: Milena Meder | Bereits jetzt umfassen die drei bestehenden Gewerbegebiete in Westheim mehr als 40 Hektar Fläche, während das Dorf nur rund 31 Hektar für Wohnbebauung hat.
Milena Meder
 |  aktualisiert: 15.03.2025 16:26 Uhr

Am 25. November 2024 übergab Bauunternehmer und CSU-Stadtrat Patrick Bindrum der Verwaltung in Hammelburg stellvertretend einen Bürgerantrag . Die darin enthaltene Bitte: Der Stadtrat soll ein Ratsbegehren über das geplante Gewerbegebiet 4 in Westheim auf den Weg bringen.

Genau eine Woche später, am 2. Dezember, zog die Westheimer Bevölkerung nach und reichte ebenfalls einen Antrag  bei der Stadt ein. Ihre Forderung: Zur Erhaltung der Natur- und Naherholungsgebiete soll in Verbindung mit der Flächensparoffensive der bayerischen Staatsregierung das im ISEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) der Stadt Hammelburg genannte Entwicklungspotential des Gewerbeparks Saaletal ruhen gelassen werden.

Bürgerantrag Gewerbegebiet Westheim       -  Am Montag, 25. November 2024, reichte CSU-Stadtrat und Bauunternehmer Patrick Bindrum gemeinsam mit Stefan Ruppert und Martin Wende in der Stadt Hammelburg einen Bürgerantrag ein.
Foto: Patrick Bindrum | Am Montag, 25. November 2024, reichte CSU-Stadtrat und Bauunternehmer Patrick Bindrum gemeinsam mit Stefan Ruppert und Martin Wende in der Stadt Hammelburg einen Bürgerantrag ein.

Nachdem beide Anträge Mitte Dezember vergangenen Jahres von den Stadträten für zulässig erklärt wurden, hatten sich diese nun innerhalb von drei Monaten mit der Thematik der beiden Schreiben zu befassen. Mitte März ist die Frist jetzt abgelaufen.

Westheimer in den Entscheidungsprozess mit einbinden

„Mit einem Bürgerantrag können die Gemeindebürger beantragen, dass das zuständige Gemeindeorgan eine gemeindliche Angelegenheit behandelt“, liest Bürgermeister Armin Warmuth (CSU) in der Sitzung vor. Nachdem bei beiden Anträgen am 12. Dezember die Zulässigkeit per Beschluss festgestellt wurde, hatte sich der Stadtrat also bis Mitte des Monats mit der Thematik Gewerbegebiet 4 in Westheim inhaltlich und sachlich auseinanderzusetzen.

Durch den im Februar von Patrick Bindrum – potenzieller Investor – eingebrachten Vorschlag, von seinem Vorhaben zurückzutreten und der Stadt bei den Planungen den Vortritt zu lassen, war die Entscheidung der Räte über die eingegangenen Bürgeranträge allerdings nicht weiter verwunderlich.

„Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat am 19. Februar beschlossen, dass der erste Bürgermeister, seine beiden Vertreter und die Verwaltung beauftragt werden, mit dem bisherigen Investor in Verhandlung zu treten, um Informationen über die Möglichkeiten für eine Entwicklung des Gewerbegebietes in Westheim durch die Stadt Hammelburg zu prüfen“, sagt der Bürgermeister. In diesen „ergebnisoffenen Planungsprozess“ sei insbesondere die Westheimer Bevölkerung mit einzubinden.

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„Von Seiten der Stadtverwaltung wurde gemäß vorstehendem Beschluss für Montag, 17. März, ein entsprechender Termin vereinbart.“ Für die Entscheidung über die beiden Bürgeranträge bedeutet das: Erst nachdem sich die Stadt weitere Informationen über diese indessen neue Option eingeholt habe, sei es sinnvoll, über das weitere Vorgehen zu diskutieren.

Ratsbegehren zum Gewerbepark erstmal vom Tisch

„Das auf den Weg bringen eines Ratsbegehrens wird in diesem Zusammenhang jedoch – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – von Seiten der Stadtverwaltung für wenig zielführend erachtet“, erklärt Warmuth und stellt außerdem eine inhaltliche Formulierung in Bezug auf den zweiten Antrag – also dem der Westheimer – klar: „Der Bürgerantrag formuliert den Wunsch nach einer Beratung und Beschlussfassung über das Ruhenlassen des im Integrierten Stadtentwicklungskonzept auf Seite 66 und Seite 67 genannten Entwicklungspotentials des Gewerbeparks Saaletal.“

Im ISEK werden allerdings nicht nur die Flächen der aktuell diskutierten Erweiterung nördlich der Kreisstraße K12/Berliner Straße als Potenziale aufgeführt, sondern auch Freiflächen östlich der Firma Mondi (circa 2,5 Hektar) sowie nordöstlich der Firma Reifen Müller (circa sechs Hektar) genannt. Außerdem gebe es weitere Reserveflächen auf den jeweiligen Firmengrundstücken, zum Beispiel bei der Firma Bruxasfol Folien oder der Firma Mondi.

Keine Änderungen an den bereits bestehenden Gebieten

„Im Rahmen der Informationsveranstaltung am Montag, dem 10. Februar, wurde von Seiten der vertretungsberechtigten Personen des Bürgerantrags ausgeführt, dass unter der im Bürgerantrag verwendeten Begrifflichkeit 'Entwicklungspotential des Gewerbeparks Saaletal' wohl lediglich die 'Erweiterung nördlich der Kreisstraße K12/Berliner Straße' zu verstehen ist“, macht Warmuth deutlich.

Zur Klarstellung – insbesondere mit Blick auf die dort bereits ansässigen Gewerbetreibenden – werde von der Verwaltung allerdings ein Stadtratsbeschluss empfohlen, der untersagt, am bisher bestehenden Gewerbepark Saaletal Änderungen in der derzeit bestehenden Bauleitplanung vorzunehmen. 

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Stadträte beschließen, den Inhalt der beiden Bürgeranträge im weiteren Verlauf des Vorgehens im Blick zu behalten und außerdem „die derzeit bestehende Bauleitplanung im Gewerbepark Saaletal I, II und III unverändert im derzeitigen Stand zu belassen.“ Alles Weitere werde beschlossen, sobald der Verwaltung neue Informationen vorliegen, ergänzt der Bürgermeister.

 

 
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