Der 24/7-Supermarkt Tante Enso, der in Münnerstadt und Elfershausen besteht und in Premich und Poppenlauer geplant ist, hatte am vergangenen Freitag an die bayerischen Enso-Kundinnen und Kunden eine Mail versendet. In dieser beschrieb das Unternehmen, dass ab Sonntag, 1. Dezember, nur noch Teilhaberinnen und Teilhaber in dem Smart-Store außerhalb der erlaubten Öffnungszeiten einkaufen dürfen - eine Enso-Karte zu besitzen, reicht also nicht.
Änderung wegen derzeit geltendem Gesetz
Zwar wird in Bayern derzeit ein neues Gesetz erarbeitet, das auch einen Blick auf 24/7-Läden wirft, aber die neue Regelung betrifft tatsächlich noch das geltende Gesetz. Das Unternehmen schreibt dazu: "Nun mussten wir wegen behördlicher Beschwerden der Anforderung durch das noch geltende Gesetz in Bayern nachgekommen und gewähren außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Ladenöffnungszeiten in unseren Tante Enso-Filialen in Bayern nur noch für Teilhaber:innen 24/7 Zutritt." Diese Entscheidung geht auf ein Rechtsgutachten zurück, das das Unternehmen hat anfertigen lassen, erklärt einer der Geschäftsführer, Norbert Hegmann.
Nur noch als Teilhaber Zutritt nach 20 Uhr und sonntags
Heißt: Wer eine Enso-Karte hat, aber kein Teilhaber oder keine Teilhaberin ist, steht ab 20 Uhr bis morgens um sechs, sowie sonntags vor einer Tür, die sich nicht öffnet. Werktags von sechs bis 20 Uhr öffnet sich die Tür für alle, die eine Karte besitzen, auch wenn der Laden derzeit nicht besetzt ist. Denn es geht bei der Regelung nicht darum, ob Personal da ist. Tante Enso erklärt in der Mail: "Durch die genossenschaftliche Organisation von Tante Enso ist es rechtens, 24/7 weiter anzubieten, wenn der Zutritt außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Ladenöffnungszeiten für jedermann begrenzt ist."
Hätten die Enso-Läden weniger als 100 Quadratmeter Verkaufsfläche, würden sie als Automatenladen gelten und dürften 24/7 für alle öffnen. Doch weil sie größer sind, fallen sie unter eine bayerische Regelung, die die Öffnung erschwert.
So wird man Teilhaber
Wer nicht mehr weiß, ob er Teilhaber ist, wendet sich an den Customer Service von Tante Enso . Wer für den 24/7 Einkauf Teilhaber werden möchte, kann dies online über diesen Link tun . Ein Anteil kostet 100 Euro, dafür ist der Einkauf zwei Prozent billiger und es gibt ein kleines jährliches Guthaben. Münnerstadts Bürgermeister Michael Kastl ( CSU ) betont dabei, dass die 100 Euro nicht "weg" sind, sondern man sie wieder bekomme, wenn man kein Teilhaber mehr sein will. Er hofft darauf, dass einige Münnerstädterinnen und Münnerstädter sich als Teilhaberin oder Teilhaber registrieren.
Bayern erarbeitet Ladenschlussgesetz
Derzeit erarbeitet der Freistaat Bayern ein eigenes Ladenschlussgesetz – denn hier gilt noch das Gesetz des Bundes. Dieses regelt gerade auch den Betrieb von 24/7-Läden, was durch eine Bayerische Vorschrift so ergänzt wurde, dass nur bis zu 100 Quadratmeter bei einem 24/7-Laden möglich sind. Bayern will mit dem neuen, eigenen Gesetz eine 24/7-Öffnung für Läden zulassen, die kleiner als 150 Quadratmeter groß sind.
Enso Geschäftsführer für lockerere Regeln
Enso-Geschäftsführer Hegmann findet 150 Quadratmeter zu wenig und verweist auf Stephan Rüschen, Professor für Lebensmittelhandel, der diese These stützt. Um ein attraktiver Vollversorger zu sein, der dazu mit breiten Gängen und niedrigen Regalen barrierefrei ist, brauche es mehr als 150 Quadratmeter. "Unsere Lieblingsvariante für eine Gesetzesänderung ist, dass man mit bis zu 400 Quadratmetern einen 24/7-Laden ohne Einschränkungen betreiben kann", so Hegmann. Mit dieser Größe falle man noch unter die von Rüschen klassifizierten Kleinstsupermärkte.
Eine andere Möglichkeit: "Unser Bestreben wäre, dass wir in Bayern eine Lösung finden, in Orten mit unter 3000 Einwohnern ohne Quadratmeter-Einschränkung öffnen zu dürfen", so Hegmann. Dies würde ländliche Regionen stärken. Münnerstadt würde da jedoch durchs Raster fallen, die anderen Orte im Landkreis mit geplanten oder bestehenden Enso-Laden würden profitieren.
Der Ministerrat billigte heute jedoch einen Gesetzesentwurf, in denen die 150 Quadratmeter festgeschrieben sind. Ob und wie dies der Landtag noch verändert und beschließt, ist abzuwarten. Ob am Ende also weiterhin die Teilhaber-Regelung gilt, oder die Lage besser oder schlechter wird, ist bisher offen.
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