Immer mehr Eltern in Fuchsstadt wünschen sich für ihre Kinder einen Waldkindergarten. Nach Vorgesprächen stellte die Fuchsstädter Kindergartenleiterin, Jutta Stolper, und ihre Stellvertreterin, Nicole Schneider, das Projekt im Gemeinderat vor.
Schutz vor Reizüberflutung
Einst in Flensburg aus der Taufe gehoben, soll der Waldkindergarten den Nachwuchs zu „Naturkindern“ bilden und vor Reizüberflutungen schützen. Zwar soll das bisherige pädagogische Konzept im Kindergarten beibehalten werden, die Rahmenbedingungen und der Tagesablauf müssen jedoch auf die Natur zugeschnitten werden. Dies ist nach Worten Stolpers den Eltern wichtig.
Neue Bring- und Abholzeiten
Was nicht funktioniert, sind die gewohnten Bring- und Abholzeiten. Das Kind kommt um 7 Uhr morgens und wird um 16 Uhr abgeholt – das sei im Waldkindergarten nicht möglich, so Stolper. Zudem sollen sich Eltern bewusst sein, dass die Kinder bei jedem Wetter draußen sind. Möglich ist dies erst für Kinder ab drei Jahre.
Neue Regeln für Waldkindergarten
Die Zeiten der „Bauwagen-Waldkindergärten“, wie sie die Kindergarten-Leiterin aus Lohr am Main kennt, sind passé. Auch gibt es zu diesem Thema eine neue Gesetzeslage, die ein kindgerechtes, sicheres Gehäuse vorschreibt, wie dies Bürgermeister René Gerner an einer Skizze veranschaulichte. Malstifte soll es auch im Blockhaus geben, in das aber vermehrt Naturmaterial Einzug halten soll.
Ein Baum als Erinnerung
Für insgesamt 14 Elternpaare käme der Aufenthalt ihres Kindes im Waldkindergarten infrage. Leiterin Stolper entwickelte zudem die Idee, die Jüngsten ein Bäumchen pflanzen zu lassen, das sie auch pflegen. Es soll für immer eine Erinnerung an die Kinderjahre sein. Für die Realisierung der vielen zu beachtenden Einzelheiten bedarf es jedoch noch Zeit. Denn eine Verwirklichung ist heuer nicht mehr zu erwarten und im nächsten Jahr nicht gleich.
Satzung für's Gewerbegebiet
Zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neumühle“ lagen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Änderungen sind nicht erforderlich. Die Satzung passierte einmütig.
Friedhofssatzung
Eine Satzungserweiterung wurde notwendig zur Regelung für Grabeinfassungen auf dem Fuchsstädter Friedhof. Die aus dem Jahr 2017 stammende Friedhofssatzung wies aus, dass Grabplatten und Grabeinfassungen nicht zugelassen sind. Die Neufassung wurde dahingehend ergänzt, dass Erdeinfassungen mit der maximalen Breite von acht Zentimeter im neuen Friedhofsteil erlaubt sind. Das beschloss der Rat einstimmig.
Lob für Radwege
Lob gab es für den Bürgermeister für die gut befahrbaren Fahrradwege im Umfeld Fuchsstadts.
Die Sonnensegel auf dem Festplatz sind inzwischen installiert. Dafür ist am 21. Juli eine Bürgerversammlung anberaumt.
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