
Sigismund von Dobschütz
Im Streit um den Rückkauf der Bad Kissinger Eishalle hat die Stadt vor dem Landgericht Schweinfurt einen Vergleich mit dem Eigentümer, der IEG GmbH, geschlossen.
Grundlage war das Wertgutachten eines zuvor vom Landgericht bestellten Sachverständigen, der einen Bodenwert von 430.000 Euro angegeben hatte. Die Stadt hatte abzüglich nötiger Abriss- und anderer Kosten ein Gebot von 70.000 Euro für den Rückkauf angeboten. Die Gegenseite hatte allerdings schon zuvor der von der Stadt bezifferten Höhe der Abbruchkosten von 350.000 Euro widersprochen und lediglich 200.000 Euro für angemessen erklärt.
Auf die Frage der Richterin an den Beklagten-Anwalt Hartmann nach der Preisvorstellung der IEG GmbH überließ er Kondrashov das Wort. Dieser forderte spontan 400.000 Euro . Nach dieser Forderung sagte sein Anwalt spontan: „Wie gut, dass ich keinen Betrag genannt habe.“ Offensichtlich hatte er eine andere Preisvorstellung für eine gütliche Einigung.
Auch die Richterin überging Kondrashovs Forderung wortlos und schlug stattdessen vor, einen Mittelwert der Abrisskosten anzusetzen und sich auf einen Kaufpreis von 150.000 Euro zu einigen. „Dies wäre ein Ansatz.“ Nun bat Anwalt Hartmann um eine Unterbrechung, um sich mit Kondrashov vertraulich beraten zu können.
Nach einer halben Stunde wurde die Güteverhandlung fortgesetzt. Beide Seiten erklärten sich mit 150.000 Euro einverstanden. Die Kosten für Rechtsstreit und Gutachter sollen jeweils hälftig übernommen werden. Der Beklagten wurde eine Woche Zeit gegeben, da sich Kondrashov mit seinen Partnern abstimmen muss.
Deren schriftliches Einverständnis soll bis zum 27. Juni vorliegen, um am nächsten Tag den Bad Kissinger Stadtrat darüber abstimmen zu lassen. Sobald am 30. Juni auch die Zustimmung der Klägerin Bad Kissingen vorliegt, soll die für den Rückkauf notwendige Auflassung im Grundbuch vorgenommen werden. Erst dann folgt die Zahlung der 150.000 Euro auf ein Notaranderkonto und zwei Wochen später die Schlüsselrückgabe.
Da es Kondrashov nach eigener Aussage unmöglich ist, persönlich in Deutschland beim Notar zu erscheinen, müssen noch rechtsverbindliche Wege über die deutsche Botschaft in Kiew gesucht werden, was zu Verzögerungen führen kann.
„Der Vergleich steht derzeit noch unter dem Vorbehalt des Widerrufs für beide Parteien, auch muss der Stadtrat noch dieser Vereinbarung zustimmen,“ äußert sich Oberbürgermeister Dirk Vogel (SPD) in einer Pressemeldung von Mittwoch noch zurückhaltend. Wie er schon in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht habe, geht es ihm bei diesem Rückerwerb darum, die Handlungshoheit über das Areal wieder in städtische Hand zu bekommen. „Wir sind auf einem guten Weg.“