Bad Kissingen
Ausnahmeregelung für Landwirte kommt zu spät
Brachliegende Äcker im Landkreis Bad Kissingen dürfen ab sofort auf Antrag für Viehfutter gemäht oder beweidet werden. Hilft das den Tierhaltern?
Das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten hat Unterfranken und damit auch den Landkreis Bad Kissingen in diesem Jahr als eine zunehmend von Dürre betroffene Region eingestuft. Deshalb dürfen Viehhalter seit Anfang August zur Vorbeugung einer möglichen Futterknappheit ausnahmsweise Stilllegungsflächen beweiden oder mähen. Doch für die Bauern kommt diese Erlaubnis viel zu spät, sagen Fachleute aus der Praxis. „Wir brauchen gutes Futter“, erklärt Rita Jörg in Schondra, die mit ihrer Familie Milchvieh hält. Was jetzt auf den Brachen steht, sei dafür nicht mehr geeignet.
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