Münnerstadt
Ein Katalog der offenen Fragen
Der Stadtrat sieht sich in der Entscheidung bestätigt, Bürgermeister Helmut Blank nicht zu entlasten. Jetzt kommt noch einmal alles auf den Tisch.
Das saß: "Ich bin froh über unser Vorgehen und sehr angetan, dass uns das Landratsamt darin bestätigt." Mit diesen Worten fasste Stadtrat Leo Pfennig (fraktionslos) die Stellungnahme des Landratsamtes Bad Kissingen zur nicht getätigten Entlastung von Bürgermeister Helmut Blank (CSU) bezüglich der Festlegung der Jahresrechnung 2015 zusammen. Daraufhin beschloss der Stadtrat, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss einen Katalog mit sämtlichen offenen Sachverhalten und den sich daraus resultierenden Fragen erstellt. Dieser Katalog soll dem Stadtrat zur Sitzung am 5. Februar vorgelegt werden, der dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden wird. Der Beschluss fiel einstimmig. Helmut Blank durfte als Betroffener nicht mit abstimmen. Offen sind Fragen bezüglich Kultourismus, der Vermietung der Mehrzweckhalle und dem Geld, über das er selbst verfügen kann, ohne den Stadtrat fragen zu müssen. Helmut Blank, sagte gegenüber dieser Zeitung, dass er die Fragen gerne beantworten werde.
In der Stadtratssitzung Anfang November hatte der Stadtrat die anstehende Entlastung des Bürgermeisters wegen fehlender Mitwirkung an der Aufklärung von Sachverhalten nicht getätigt, aber auch nicht verweigert, wofür maßgebliche Gründe vorliegen müssten. Zweiter Bürgermeister Andreas Trägner (Freie Wähler) oder sein Vertreter erhielt daraufhin vom Gremium den Auftrag, gemeinsam mit dem Landratsamt Bad Kissingen die weitere Vorgehensweise abzuklären. Während der Stadtratssitzung am Montagabend übernahm Andreas Trägner bei diesem Tagesordnungspunkt die Leitung und verlas ein Schreiben des Landratsamtes. Darin wird zunächst über Allgemeines zum Thema Entlastung eines Bürgermeisters eingegangen.
Dem Schreiben der Stadt an das Landratsamt sei zu entnehmen, dass sich eine Mehrheit des Stadtrats bei der November-Sitzung nicht in der Lage sah, über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 zu beschließen. "Dieser Umstand ist offenbar der fehlenden Mitwirkung des Ersten Bürgermeisters an der Aufklärung verschiedener Sachverhalte geschuldet, welche dazu führt, dass offene Fragen im Raum stehen, die ein Befinden über die Entlastung derzeit unmöglich machen", heißt es in dem Schreiben aus Bad Kissingen.
Das Landrats hält es daher für erforderlich, die in Frage stehenden Sachverhalte hinsichtlich einer lückenlosen Aufklärung zu untersuchen."Ziel muss sein, aus sämtlichen relevanten offenen Fragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung für 2015 geeignete Antworten zu erhalten, so dass es dem Stadtrat mit den gewonnen Erkenntnissen ermöglicht wird, über die Entlastung zu entscheiden." Denn nur wenn geeignete Informationen darüber vorliegen würden, ob wesentliche Verstöße festzustellen seien, könne über die Entlastung positiv oder negativ abgestimmt werden.
Das Landratsam stellt in dem Schreiben fest, dass es zunächst der Rechnungsprüfung obliege, Aufklärung in den Sachverhalt zu bringen und verweist ausdrücklich (mit Ausrufezeichen) auf das uneingeschränkte Recht auf Auskunft und Akteneinsicht. Erst wenn die Möglichkeiten der örtlichen Rechnungsprüfung ausgeschöpft seien, wäre zu prüfen, ob die Stadt dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband einen Auftrag erteilt, wofür dann ein Stadtratsbeschluss nötig wäre.
"Erst wenn dem Stadtrat das Ergebnis der Untersuchung vorliegt, wird absehbar sein, inwiefern über die Entlastung entschieden werden kann und ob gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte zu prüfen sein werden", teilte das Landratsamt mit.
Das Amt habe deutlich gemacht, dass es einer lückenloser Aufklärung bedürfe, sagte Leo Pfennig. Er formulierte den Antrag, der nach einer kurzen Diskussion so auch einstimmig beschlossen wurde. Michael Kastl machte deutlich, dass der eingeschlagene Weg alternativlos sei. Erst einmal wolle der Stadtrat eine Auflistung der offenen Fragen. Dann werde der Bürgermeister gebeten, diese zu beantworten, machte Leo Pfennig zur weiteren Vorgehensweise deutlich.
"Ich halte das für eine aufgeblasene Aktion", sagte Helmut Blank am Dienstag gegenüber unserer Zeitung. "Leute, die im Glashaus sitzen, sollten nicht mit Steinen werfen. Bezüglich des Fragenkatalogs gibt er sich aber versöhnlich. Er werde sie dem Rechnungsprüfungsausschuss gerne beantworten, aber auch dem Stadtrat, wenn das gewünscht wird. Es handele sich ohnehin um völlig harmlose Dinge, die leicht zu beantworten seien.
In der Stadtratssitzung Anfang November hatte der Stadtrat die anstehende Entlastung des Bürgermeisters wegen fehlender Mitwirkung an der Aufklärung von Sachverhalten nicht getätigt, aber auch nicht verweigert, wofür maßgebliche Gründe vorliegen müssten. Zweiter Bürgermeister Andreas Trägner (Freie Wähler) oder sein Vertreter erhielt daraufhin vom Gremium den Auftrag, gemeinsam mit dem Landratsamt Bad Kissingen die weitere Vorgehensweise abzuklären. Während der Stadtratssitzung am Montagabend übernahm Andreas Trägner bei diesem Tagesordnungspunkt die Leitung und verlas ein Schreiben des Landratsamtes. Darin wird zunächst über Allgemeines zum Thema Entlastung eines Bürgermeisters eingegangen.
Dem Schreiben der Stadt an das Landratsamt sei zu entnehmen, dass sich eine Mehrheit des Stadtrats bei der November-Sitzung nicht in der Lage sah, über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 zu beschließen. "Dieser Umstand ist offenbar der fehlenden Mitwirkung des Ersten Bürgermeisters an der Aufklärung verschiedener Sachverhalte geschuldet, welche dazu führt, dass offene Fragen im Raum stehen, die ein Befinden über die Entlastung derzeit unmöglich machen", heißt es in dem Schreiben aus Bad Kissingen.
Das Landrats hält es daher für erforderlich, die in Frage stehenden Sachverhalte hinsichtlich einer lückenlosen Aufklärung zu untersuchen."Ziel muss sein, aus sämtlichen relevanten offenen Fragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung für 2015 geeignete Antworten zu erhalten, so dass es dem Stadtrat mit den gewonnen Erkenntnissen ermöglicht wird, über die Entlastung zu entscheiden." Denn nur wenn geeignete Informationen darüber vorliegen würden, ob wesentliche Verstöße festzustellen seien, könne über die Entlastung positiv oder negativ abgestimmt werden.
Das Landratsam stellt in dem Schreiben fest, dass es zunächst der Rechnungsprüfung obliege, Aufklärung in den Sachverhalt zu bringen und verweist ausdrücklich (mit Ausrufezeichen) auf das uneingeschränkte Recht auf Auskunft und Akteneinsicht. Erst wenn die Möglichkeiten der örtlichen Rechnungsprüfung ausgeschöpft seien, wäre zu prüfen, ob die Stadt dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband einen Auftrag erteilt, wofür dann ein Stadtratsbeschluss nötig wäre.
"Erst wenn dem Stadtrat das Ergebnis der Untersuchung vorliegt, wird absehbar sein, inwiefern über die Entlastung entschieden werden kann und ob gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte zu prüfen sein werden", teilte das Landratsamt mit.
Das Amt habe deutlich gemacht, dass es einer lückenloser Aufklärung bedürfe, sagte Leo Pfennig. Er formulierte den Antrag, der nach einer kurzen Diskussion so auch einstimmig beschlossen wurde. Michael Kastl machte deutlich, dass der eingeschlagene Weg alternativlos sei. Erst einmal wolle der Stadtrat eine Auflistung der offenen Fragen. Dann werde der Bürgermeister gebeten, diese zu beantworten, machte Leo Pfennig zur weiteren Vorgehensweise deutlich.
"Ich halte das für eine aufgeblasene Aktion", sagte Helmut Blank am Dienstag gegenüber unserer Zeitung. "Leute, die im Glashaus sitzen, sollten nicht mit Steinen werfen. Bezüglich des Fragenkatalogs gibt er sich aber versöhnlich. Er werde sie dem Rechnungsprüfungsausschuss gerne beantworten, aber auch dem Stadtrat, wenn das gewünscht wird. Es handele sich ohnehin um völlig harmlose Dinge, die leicht zu beantworten seien.
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