
In Theinfeld wurde seit vielen Jahren darüber diskutiert, ob das Schulgebäude verkauft oder abgerissen werden soll, sogar Abstimmungen in der Bevölkerung wurden durchgeführt. Laut Mehrheitsbeschluss des Thundorfer Gemeinderates wurde das denkmalgeschützte Anwesen nun verkauft und soll somit als Dorfmittelpunkt erhalten bleiben.
In Franken besteht seit 1770 allgemeine Schulpflicht , sie dauerte vom sechsten bis zum zwölften Lebensjahr. Fürstbischof Ludwig von Erthal (1779-1785) führte zur Erhaltung des Fortganges im Schulwesen die „Wiederholungsschule“ für die Schulentlassenen bis zum 16. Lebensjahr ein.
Statt sonntags nun werktags
In Bayern, zu dem Franken im Jahr 1814 endgültig kam, dauerte die gesetzliche Schulpflicht seit 1802 vom sechsten bis zwölften Lebensjahr.
Und ab 1803 erfolgte der Schulzwang zum Besuch der „Sonn- und Feiertagsschule“ vom zwölften bis 18. Lebensjahr. Weil aber öfters Konflikte wegen des Kirchenbeginns entstanden, wurde 1928 durch gemeindliche Abstimmung beschlossen, dass der Unterricht auf einen Werktag verlegt werde. Der frühere Bürgermeister der Gemeinde Theinfeld Aemilian Schmitt im O-Ton: „Die Ochse und die Küh höm a am Sunntich ihr Ruh, un drüm ghörts den Kinnern un en Lehrer a.“ Im Winter wurde der Unterricht nun am Montag und Donnerstag und im Sommer von 6 bis 8 Uhr vormittags gehalten.
Ortschaften zusammengefasst
Nachdem 1935 die Richtlinien für die Einrichtung der Ländlichen Berufsschulen heraus kam, wurde im Jahr 1938 die zweijährige Berufsschule anstelle der bisherigen Volksfortbildungsschule auch in Theinfeld eingeführt. Zu diesem Zweck wurden die Ortschaften Rothhausen, Thundorf , Weichtungen und Theinfeld zusammengefasst, eine Knaben- und eine Mädchenabteilung gebildet und der Unterricht in Thundorf abgehalten.
Quelle: Theinfelder Dorfchronik und Familienbuch von Oskar Thain (+ 1970)