Drei Jahre schon, seit die ehemalige Druckerei Nikolaus abgerissen wurde, hat Josef Hahn aus der Unteren Badersgasse freien Blick in die Ludwigstraße . Stets sieht er, wer den Freisitz des dortigen Eiscafés Venezia bevölkert. Genießen kann der Ur-Brückenauer den Anblick nicht. „Er ärgert mich, weil da nichts vorangeht.“ Lieber wäre ihm, wenn die Brache bebaut würde. Dies scheint derzeit ausgeschlossen.
Neuen Wohnungen und Geschäftsräume geplant
Ursprünglich sollte auf dem ehemaligen Nikolaus-Areal ein Haus mit neun Wohnungen und Geschäftsräumen im Erdgeschoss entstehen. Dafür wurde im Juni 2020 das Gebäude abgerissen, in dem von 1906 bis 1977 der Brückenauer Anzeiger gedruckt wurde. Viele Einheimische kennen auch noch das Schreibwarengeschäft und den Spielzeugladen im Obergeschoss.
Doch nach dem Abriss geschah – nichts. Zumindest nicht auf dem eigentlichen Baugrundstück. Im November und Dezember ließen die Eigentümer des Nachbargebäudes dessen seit drei Sommern und Wintern freiliegende Außenwand mit einer Folie verkleiden. Sie soll vor Feuchtigkeit geschützt werden, ist aber keine Dauerlösung.
Bauhof beseitigte Schmutzecken
Vor kurzem beseitigte der städtische Bauhof Schmutzecken im Randbereich der Nikolaus-Brache. Und er rückte die Abgrenzungszäune nach innen auf die Grundstücksgrenze, damit in der Unteren Badersgasse und Hofgasse ein besseres Durchkommen möglich wird. Zumindest hat Josef Hahn es so wahrgenommen.
Thorsten Grament vom städtischen Bauamt berichtet auf Nachfrage, dass die Verwaltung die Eigentümerin aus Mittelfranken angeschrieben habe, diese Arbeiten zu leisten. Dies habe sie nicht getan. Dafür überwies sie Geld an die Stadt, so dass diese tätig werden konnte.
Keine rechtliche Handhabe der Stadt
Ansonsten kann Grament nur den seit Monaten, ja Jahren gültigen Stand wiedergeben: Es bestehe eine bis 2024 gültige Baugenehmigung; die Stadt habe „keine rechtliche Handhabe“, die Eigentümerin zu einer sofortigen Bebauung zu zwingen.
Spannend dürfte es werden, was passiert, wenn die Baugenehmigung im nächsten Jahr abläuft. Dann muss das Landratsamt als übergeordnete Baubehörde entscheiden, ob die Genehmigung um weitere vier Jahre verlängert wird. Stadt und Stadtrat können lediglich eine Empfehlung abgeben. Und die dürfte – da muss man kein Prophet sein – nicht positiv ausfallen.
Keine Verhüllung des Bauzauns möglich
Inzwischen hat sich Josef Hahn nach eigenen Worten einigermaßen an den ungewollt freien Blick in die Ludwigstraße gewöhnt. Aber: „Es würde mich freuen, wenn das Gelände ansprechend gestaltet werden würde, wenn zumindest an den Zaun etwas als Sichtschutz angebracht würde, wie es beim Alten Rathaus der Fall ist.“ Auch solle sich die Stadt bemühen, das Grundstück zu erwerben, um es zu begrünen und Bänke aufzustellen.
Abgrenzung gehört Eigentümerin
Doch diese Hoffnung muss Thorsten Grament ihm nehmen. Die Abgrenzung gehöre der Nikolaus-Eigentümerin; auch darauf besitze die Stadt keinen Zugriff. Nach seinen Angaben steht ein Rechtsstreit zwischen der Frau aus Mittelfranken und den Nachbarn im Raum. Wie weit dieser Prozess sei, könne er aber nicht sagen.
Margarete Weiner, Eigentümerin des Nachbargebäudes, möchte – obwohl hörbar frustriert – zur Sache derzeit nichts sagen. Auch nicht dazu, wer letztlich die Kosten für die Verhüllung ihrer Außenwände übernehmen soll.
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