Bevor wir kritisch den Übertritt von drei CSU-Abgeordneten bewerten, sollten wir einmal wieder im Parteiengesetz und auch im Grundgesetz nachlesen.
Zunächst eine allgemeine Feststellung: Es stimmt führungsmäßig im CSU-Ortsverband der menschliche Umgang nicht. Fünf CSU-Abgeordnete wechseln in letzter Zeit die Fraktion (vor und nach der Wahl). In Facebook kursiert das CSU-Zitat: „Die Abtrünnigen werden aus der CSU ,entfernt‘, falls sie etwas dagegen machen wollen müssen sie klagen“ (Facebook.com.schlossherr.lang…. )(abgerufen am 14.05.2020).
Jetzt Druck auf die „Abtrünnigen“ auszuüben und ihren repräsentativen Status als Abgeordnete zu beeinträchtigen widerspricht dem Parteiengesetz und dem Grundgesetz. Beide Gesetze garantieren die Freiheit der Rede, der Abstimmung und auch die Freiheit, sich einer Fraktion anzuschließen oder aus ihr auszutreten. Wir haben keine parteigebundenen Mandate.
Die CSU hat eine Stadtliste mit Bewerbern aufgestellt und die Stimmen wurden direkt für die Bewerber abgegeben. Die Parteien erhielten eine gesonderte Stimme. Die Wähler haben die Bewerber direkt gewählt!
Mich erinnert die derzeitige unsachliche Auseinandersetzung an eine Diktatur die heute von der CSU auf allen Ebenen vehement bekämpft wird. Wenn zwei das Gleiche Unrecht begehen, wird es auch nicht demokratischer.
Übrigens: Die Parteien, dazu gehört auch die CSU, halten sich im Laufe der Wahlperiode öfters nicht an ihre Versprechen und ändern ihre Standpunkte.
Die jetzige Auseinandersetzung schadet der CSU, dem Stadtrat und seinem Ansehen beim Bürger/Wähler. Politische Verantwortung sieht anders aus.
Dieter Jonas
97688 Bad Kissingen