
"Stell dir vor, du brauchst deine Einkäufe nicht mehr zu planen. Du gehst einfach los und holst dir das, was du brauchst, ganz nebenbei. Auf dem Weg zum Sport. Zur Arbeit. Oder zur Verabredung. Jederzeit. Egal, wie spät es ist. Egal, was dir fehlt." Mit diesen Sätzen wirbt das Unternehmen "tegut" für sein Supermarkt-Konzept "teo". Teo wird vom Unternehmen als "digitaler und nachhaltiger Kleinstladen" beschrieben.
In Bad Kissingen ist dafür eine Fläche in der Münnerstädter Straße bei der Avia-Tankstelle im Gespräch. Dort könnte ein Laden mit einer Verkaufsfläche von 50 Quadratmetern entstehen. "Die Idee ist, dass der Tankstellen-Shop etwas zurückgebaut wird. Die Tankstelle soll beibehalten werden", sagt Sebastian Bünner, der bei der Stadt Bad Kissingen im Bereich der Wirtschaftsförderung arbeitet.
950 Produkte des täglichen Bedarfs sollen angeboten werden. Milch, Obst oder Nudeln könnte man dann zu jeder Tages- und Nachtzeit einkaufen. Die Türen des Marktes öffnen sich, wenn man einen QR-Code per App unter einen Scanner hält. Auch die EC- und Kreditkarte soll zum Öffnen der Türen funktionieren.
"Die Regale werden einmal pro Tag aufgefüllt", teilt das Unternehmen mit. Bezahlt wird an einer Kasse, die der Kunde selbstständig bedient, per App oder mit EC- und Kreditkarte.
Video-Überwachung gegen Diebstahl
Damit keine Ware geklaut wird, befinden sich im gesamten Markt Kameras. Außerdem lässt sich im Nachhinein nachvollziehen, welche Kunden wann den Markt betreten haben, weil der Kunde beim Betreten seine EC-Karte oder eine App vorzeigen muss. "Die Diebstahlquote entspricht damit der eines durchschnittlichen Supermarktes ", teilt Matthias Pusch von der Unternehmenskommunikation mit.
Wann der Markt öffnet, noch unklar
Wann genau Kunden im Markt einkaufen können, will die Unternehmenskommunikation allerdings noch nicht sagen. Nur so viel: Man sei in Gesprächen. Das Unternehmen sei auf die Stadt zugekommen, sagt Thomas Hack von der städtischen Öffentlichkeitsarbeit. Derzeitiger Stand ist: Der Bauantrag liegt der Stadt Bad Kissingen vor. Das Grundstück gehört nicht der Stadt.
"Wir sind Baugenehmigungsbehörde. Wir prüfen, ob baurechtlich alles in Ordnung ist." Hack geht davon aus, dass die Genehmigung ohne Probleme durchgehe. Vier Jahre bleibt eine Baugenehmigung gültig. Ob in dieser Zeit, dann auch ein teo-Supermarkt entsteht, liege nicht in den Händen der Stadt, sondern in denen des Bauherrn . Aber: Er sehe keinen Grund, warum sich das rauszögern sollte, sagt Hack.
Bargeldlos und smart
Die Idee des Ladens sei "eine tolle und moderne Geschichte. Bargeldlos und smart." Die Stadt sei mit dem Unternehmen außerdem bezüglich weiterer Standorte in den Ortsteilen von Bad Kissingen im Gespräch.

Ergänzung zum Onlineshopping
Das Unternehmen wirbt damit, dass es die Vorzüge eines modernen Nahversorgers ("um die Ecke") mit den Lebensgewohnheiten der Menschen und der Technik des 21. Jahrhunderts ("schnell, einfach, innovativ") verbinde. Das Konzept erlaube das Einkaufen ohne Planung, geringe Anfahrtswege, kaum Zeitverlust und sei damit die stationäre Antwort auf Onlineshopping.
Zurzeit sei man in der Testphase, heißt es vom Unternehmen. "Wir probieren ganz bewusst unterschiedliche Standorte ." Zum einen seien das Orte, die Hotels, Schulen oder einen Bahnhof in der Nähe hätten und zentral gelegen sind oder auch Standorte in ländlichen Regionen. Bad Kissingen als ländliche Region mit vielen Hotels passe da mit rein, bestätigt Pusch auf Nachfrage.
Ladenschlussgesetz
Bisher gibt es sieben Standorte , allesamt im Landkreis Fulda. Laut dem hessischen Ladenschlussgesetz dürfen "Verkaufsstellen" von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. LadenschlussgesetzIn Bayern ist das anders. Hier gilt, dass Ladengeschäfte montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr geschlossen sein müssen. Für bestimmte Örtlichkeiten und Gewerbebereiche wie etwa Apotheken oder Tankstellen gibt es Ausnahmen. Wie passt das bayerische Ladenschlussgesetz mit dem 24-Stunden-Konzept zusammen?
Das Ladenschlussgesetz werde "Thema" sein, sagt Pusch. In Hessen, wo es bereits die digitalen Supermärkte des Unternehmens gibt, falle das in die "berühmte Grauzone." Das liegt an einer Definition.
Teo sei kein "richtiger Laden", sagt Pusch. "Das wäre er, wenn er Personal hätte", sondern er werde als "begehbarer Warenautomat" definiert. Die Gemeinde könne "entscheidend mitbeeinflussen", ob man dieser Definition folge.